22.05.2023 — Rolf Becker. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei Wienke & Becker, erläutert auch weitere interessante Aspekte zum AGB Charakter von Datenschutzhinweisen und der Einwilligungsgestaltung über Cookie-Banner.
Hierzu berichten die Verbraucherschützer über:
Persönliche Haftungsrisiken vermeiden durch ein Steuer-IKS / TCM
Die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Telekom war (teilweise) erfolgreich und das Urteil des LG Köln (Urt. v. 23.03.2023, Az. 376/22f) in erster Instanz bringt interessante Erkenntnisse.
Bei Besuchern, die Seiten des beklagten Konzerns aufgerufen hatten, übermittelte die Telekom Deutschland GmbH personenbezogene Daten an Google LLC in die USA, um deren Analyse- und Marketingdienste Google Ad Services zu nutzen. Für die personenbezogenen Daten reichte dem Gericht schon die Übermittlung der (dynamischen) IP-Adresse des Besuchers aus.
Grundsätzlich kann die EU-Kommission mit einem Angemessenheitsbeschluss ein Schutzniveau für eine Drittlandübermittlung außerhalb der EU feststellen.
Solche Beschlüsse gibt es etwa für: Andorra, Argentinien, Färöer-Inseln, Guernsey, Isle of Man, Israel (eingeschränkt), Japan, Jersey, Kanada (eingeschränkt), Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Uruguay und Vereinigtes Königreich (eingeschränkt).
Mit der Schrems II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-311/18) fiel der Angemessenheitsbeschluss im Rahmen der Privacy Shield Regelung jedoch für die USA weg und dann wurde es sehr kompliziert. Man muss sog. Standardvertragsklauseln nutzen, die aber – so auch das LG Köln in seiner Begründung unter Berufung auf den EuGH – alleine ebenfalls nicht reichen. Man müsste nach weiteren Garantien suchen.
Eine weitere versuchte Lösung des Problems ist die Einholung einer Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die wollte die Telekom mit den in der Vergangenheit genutzten Gestaltungen über das sog. Cookie-Banner einholen. Dem Landgericht Köln fehlte aber schon eine Information zur Datenübermittlung in die USA an die Google LLC. In den Datenschutzhinweisen werde nur über eine Übermittlung von Daten an „Xandr und Heap“ informiert. Vor diesem Hintergrund untersagte das Gericht dem Konzern bei Nutzung der Website www.telekom.de, insbesondere beim Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien zu Analyse- und Marketingzwecken, personenbezogene Daten von Verbrauchern in Drittländer zu übermitteln, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen oder Ausnahmen gegeben sind.
Der Kläger hatte aber noch weitere Anträge gestellt und wollte die Telekom zwingen, eine bestimmte Gestaltung der Einwilligung zu Zwecken der Werbung und/oder Marktforschung im Cookie-Banner vorzusehen. Das Cookie-Banner sollte eine „Einwilligungserklärung in Form, Funktion und Farbgebung gleichwertige, gleichrangige und gleich einfach zu bedienende Ablehnungsoption bereit[zu]stellen“.
Die Richter stellten in der Urteilsbegründung tatsächlich fest, dass die konkrete Gestaltung der Einwilligung, die der Klage zugrunde lag, keine Wirksamkeit begründete, da der Verbraucher keine echte gleichwertige Wahlmöglichkeit gehabt habe. Dennoch lehnten sie das Begehren ab, da der Klageantrag mit der Vorgabe einer bestimmten Gestaltung zu weit gefasst gewesen sei.
Der Verbraucher dürfe nicht durch die Ausgestaltung des Cookie-Banners in Richtung einer Einwilligung gelenkt werden (sog. Nudging für Anstoßen oder Schubsen/Stupsen). Die Telekom hatte einen Button „Alle akzeptieren“ vorgesehen, während sich die Wahl zum Weitersurfen „nur mit den notwendigen Cookies“ im Fließtext versteckt fand. Eine weitere Wahlmöglichkeit über „Einstellung ändern“ reichte den Richtern ebenfalls nicht aus, da es sich nicht um einen klaren Hinweis auf Ablehnungsmöglichkeit handele:
„Sieht sich der Verbraucher also einer Willenserklärung („Alles akzeptieren“) und daneben einer unspezifischen Konfigurationsmöglichkeit gegenüber, die die mögliche folgende Willenserklärung „Nicht alles akzeptieren/Alles abwählen“ etc.) und damit die Wahlmöglichkeit nicht zu erkennen gibt, wird durch das Klicken des Buttons „Alles akzeptieren“ keine freie Wahl zwischen zwei Willenserklärungen getroffen.“
Das gleiche Schicksal erlitt auch ein Antrag, der sich gegen die Übermittlung von Positivdaten, also aller Vertragsdaten, an die Schufa richtete. Die Datenübermittlung zu Betrugspräventionszwecken kann zwar von entsprechenden Interessen gedeckt sein, allerdings gilt das nicht für eine unterschiedslose generelle Übermittlung aller Vertragsdaten:
„Eine pauschale und präventive Übermittlungen sämtlicher Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist im Wirtschaftsverkehr ohne Einwilligung weder üblich noch wird sie vernünftiger Weise erwartet.“
Aber auch hier war aus Sicht der Richter der Antrag zu weit gefasst, weil er Fälle des berechtigten Interesses nicht erfasste.
Ebenfalls nicht erfolgreich waren die Angriffe des Verbraucherschutzverbandes gegen die Datenschutzerklärung und dort enthaltene Ausführungen zur Übermittlung von Daten an die Schufa und CRIF Bürgel GmbH, zu analytischen Cookies und zu Marketing Cookies/Retargeting. Das LG Köln entschied, dass die Formulierungen in Datenschutzhinweisen nicht der AGB-Kontrolle unterliegen. Sie entfalten als Hinweise keine vertragliche Bindungswirkung für den Betroffenen und ihnen kommt auch kein Regelungsgehalt zu, wenn sie richtig formuliert sind. Das kann etwa der Fall sein, wenn sie Einwilligungen enthalten sollen.
Das Urteil bestätigt in seiner Begründung die Auffassung der Landesdatenschutzbehörden zur Gleichwertigkeit von Zustimmungs- und Ablehnungsmöglichkeiten bei Einwilligung, die über Cookie-Banner eingeholt werden. Webseitenbetreiber sind gut beraten, sich ihre Cookie-Banner noch einmal anzusehen, da noch sehr häufig vergleichbare Gestaltungen verwendet werden, wie im Rechtsstreit. Für die Zukunft steht zu erwarten, dass Fehler bei den Klageanträgen sich nicht wiederholen werden. Zwar kommt es immer auf den Einzelfall an, aber es stellt sich immer deutlicher heraus, dass man mit versteckten Ablehnungsmöglichkeiten nicht erfolgreich weiterkommt. Dann drohen nicht nur Unterlassungsklagen, sondern empfindliche Bußgelder.
Bild: Pavel Danilyuk (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?