28.05.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband.
„Es ist alarmierend, dass die gesetzlichen Vorgaben und damit der Verbraucherschutz so wenig ernst genommen werden. Wenn bereits die Kurzinformation mangelhaft ist, wird es um die Qualität der angebotenen Produkte kaum besser stehen“, sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin des vzbv.
Ein VIB soll Kunden über Chancen und Risiken des Anlageprodukts aufklären. Der Untersuchung zufolge werden jedoch schon einfachste Vorschriften missachtet: Jedes vierte der 67 Unternehmen, die im März eine Vermögensanlage verkauften, für das sie ein Informationsblatt bei der BaFin hinterlegten, verstieß gegen die Pflicht, dieses auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Insgesamt 24 Kurzinformationen wurden daraufhin untersucht, wie sie die im Gesetz festgelegten Informationspflichten umsetzten. Lediglich ein Informationsblatt beschrieb das Produkt zumindest grundsätzlich im Detail. Alle anderen blieben ungenau und gingen nicht ausreichend auf konkrete Konditionen der jeweiligen Vermögensanlage ein.
„Die ernüchternden Ergebnisse und die Erfahrungen aus der Finanzberatung der Verbraucherzentralen belegen, dass mangelhafte Informationen und Falschberatung bei geschlossenen Fonds und anderen nicht börsengehandelten Beteiligungsinstrumenten ein Thema bleiben. Wir brauchen weitergehende Schutzvorschriften“, sagt Mohn. Der vzbv spricht sich dafür aus, den aktiven Vertrieb solcher Vermögensanlagen an Privatanleger zu verbieten. Denn die Komplexität und mangelhafte Regulierung machten es Verbrauchern nahezu unmöglich, die Werthaltigkeit und Risiken dieser Produkte realistisch einzuschätzen. Ein adäquater und unabhängiger Kaufpreis, der an der Börse gebildet wird, fehle. Hinzukomme das Risiko eines Totalverlusts. Damit seien die Produkte kaum für Privatanleger geeignet. Auch die geplante EU-Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds sehe deshalb grundsätzlich keinen Vertrieb derartiger Vermögensanlagen an Privatanleger vor. Sie erlaube es den Mitgliedsstaaten lediglich, davon abzuweichen. Leider mache davon Deutschland als fast einziges Land in der EU Gebrauch.
Um die Risiken für Anleger durch den Vertrieb von Vermögensanlagen zu reduzieren, sind aus Sicht des vzbv schärfere Schutzvorschriften geboten:
Ob diese Maßnahmen ausreichen, muss eine systematische, verbraucherbezogene Marktbeobachtung prüfen. Der vzbv fordert darum die Einführung eines Finanzmarktwächters: Auf Basis der Beschwerden in den Verbraucherzentralen kann er frühzeitig neue Entwicklungen ermitteln, nachhalten und transparent machen, wie eine Regulierung wirkt. Mit seinen Erkenntnissen kann er die staatliche Kontrolle und politische Entscheidungen unterstützen. „Der Finanzmarktwächter wirkt präventiv. So lässt sich eingreifen, bevor Verbrauchern Verluste entstehen“, so Mohn.
Themen
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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