09.02.2021 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Corona-Krise wirft bekanntermaßen eine Vielzahl von neuen Fragestellungen auf, bei deren Beantwortung nicht auf bewährtes Fachwissen und Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann – so auch bei Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Homeoffice.
Risiken des Arbeitgebers in Coronazeiten
Den Anteil, den ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen kann, kann der Arbeitgeber als steuerlich begünstigten Fahrtkostenzuschuss gewähren. Wenn der Arbeitnehmer für seine Fahrten öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr nutzt, ist der Fahrtkostenzuschuss nach Maßgabe von § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber einen Nachweis erbringen, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllt sind, also dass der Arbeitnehmer tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel nutzt.
Nutzt der Arbeitnehmer ein anderes Verkehrsmittel, z. B. einen eigenen PKW, kann der Fahrtkostenzuschuss nach Maßgabe von § 40 Absatz 1 EStG mit einem Steuersatz von 15 % pauschalversteuert werden.
Nun stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss erhält, obwohl er aufgrund der Corona-Krise im Homeoffice arbeitet und keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen. Weil keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen, entfällt grundsätzlich auch der Werbungskostenansatz im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Daher entfällt in der Konsequenz grundsätzlich auch die steuerliche Begünstigung für den Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers, nämlich die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG bzw. die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Absatz 1 EStG. Es handelt sich vielmehr um Arbeitslohn, der sowohl der Regelversteuerung als auch der Verbeitragung zur Sozialversicherung zu unterwerfen ist.
Soweit der Lohnsteuerabzug für das vergangene Jahr noch nicht abgeschlossen ist und der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung noch nicht an das Betriebsstättenfinanzamt übermittelt hat, muss eine entsprechende Korrektur der Lohn- und Gehaltsabrechnung durchgeführt werden.
Soweit der Arbeitnehmer einen steuerfreien Zuschuss von seinem Arbeitgeber erhalten hat und aufgrund der Corona-Krise keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt hat, sondern aus Sicherheitsgründen mit dem eigenen PKW oder einem anderen Verkehrsmittel gefahren ist, liegen für diese Zeiträume die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG nicht vor. In derartigen Fällen ist eine Umqualifizierung von steuerfreien in steuerpflichtigen Arbeitslohn durchzuführen. Möglich sind neben der Regelversteuerung die Pauschalversteuerung nach § 40 Absatz 1 EStG.
Fraglich ist, ob eine Umqualifizierung in eine steuerfreie Corona-Beihilfe durchgeführt werden kann. Nach Maßgabe von § 3 Nr. 11a EStG sind
steuerfrei.
Soweit der Arbeitnehmer aufgrund einer tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarung oder im Rahmen betrieblicher Übung einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses hat, kann dieser nicht (nachträglich) in eine steuerfreie Corona-Beihilfe umqualifiziert werden, da diese Leistung nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Mehr zu Homeoffice-Pauschale und Job-Ticket erfahren Sie im zweiten Teil dieses Newsletter-Artikels in der Fibugate-Ausgabe 07/2021.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Bild: Aleksejs Bergmanis (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?