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Kommission prüft Steuervorteile für Häfen

15.07.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission hat eine vertiefte Untersuchung der Steuervorteile für öffentliche Häfen in den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Deutschland eingeleitet.

Die Kommission hat Zweifel, ob die geltende Befreiung niederländischer öffentlicher Unternehmen von der Unternehmenssteuer mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Auch in Frankreich und Belgien hat die Kommission Bedenken. Deutschland wurde aufgefordert, mehr Informationen zu liefern, um sicherzustellen, dass öffentliche Häfen keine unfairen Wettbewerbsvorteile bekommen.

Nach dem niederländischen Unternehmenssteuergesetz sind gewerbliche Tätigkeiten öffentlicher Stellen grundsätzlich von der Unternehmenssteuer befreit, gleich ob es sich um einen Teil der öffentlichen Verwaltung oder um staatseigene Unternehmen handelt. Infolge einer Reihe von Beschwerden hatte die Kommission den Niederlanden bereits seit 2008 mehrfach Mitteilung von ihrer vorläufigen Auffassung gemacht, dass die Steuerbefreiung den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälsche. Daraufhin haben die niederländischen Behörden die Absicht erklärt, viele öffentliche Unternehmen der Unternehmensbesteuerung zu unterwerfen – allerdings nicht die Häfen in Rotterdam, Amsterdam, Zeeland, Groningen und Moerdijk.

Im Zuge der Untersuchungen wurde die Kommission auch auf Steuervorteile für öffentliche Häfen in anderen Mitgliedstaaten aufmerksam.

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