20.11.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Egal ob Tellerwäscher oder Millionär, alle Eltern bekommen Kindergeld in gleicher Höhe. Denn der staatliche Zuschuss richtet sich nur nach der Anzahl der Kinder, nicht nach der Höhe des Einkommens. Ab 2016 wird das Kindergeld um 2 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern automatisch monatlich je 190 Euro, für das dritte Kind gibt es 196 Euro, für jedes weitere Kind 221 Euro.
"Der Kindergeldanspruch gilt, bis das Kind 18 Jahre alt wird und zwar egal, ob es zur Schule geht, in der ersten Ausbildung steckt oder arbeitslos gemeldet ist", erklärt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihres Nachwuchses Kindergeld erhalten.
Wer Kindergeld bezieht, muss ab 1. Januar 2016 der Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mitteilen. "Das gilt insbesondere auch für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, denn damals wurde die Steuer-ID eingeführt", so Georgiadis. Daher sollten Eltern im Laufe des Jahres 2016 die erforderlichen Angaben schriftlich an Ihre Familienkasse weitergeben. Aber keine Panik: Das Jahr 2016 gilt als Übergangszeit, das heißt, dass Eltern bis 2017 auch ohne Steuer-ID noch Kindergeld bekommen.
Doch nicht alle Eltern müssen handeln. "Im Kindergeldantrag gibt es schon seit mehreren Jahren Felder für die Angabe der Steuer-ID. Daher liegen der Familienkasse bereits viele Steuer-Identifikationsnummern vor", erklärt Christina Georgiadis. Ansonsten werden die Eltern voraussichtlich Mitte 2016 von der Familienkasse angeschrieben und um die Abgabe der Steuer-ID gebeten.
Die eigene Steuer-ID und die des Kindes finden Eltern im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Die Nummer der Eltern ist zudem auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder im Einkommensteuerbescheid jedes Steuerzahlers verzeichnet.
Sie sind verheiratet oder verpartnert und haben gerade erfahren, dass Sie im Sommer 2016 ein Kind bekommen? Dann kann es sinnvoll sein, noch schnell die Steuerklasse zu wechseln und dadurch den Nettoverdienst zu erhöhen. Denn das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoverdienst, den die werdende Mutter in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt hatte.
Um die neue Steuerklassenkombination noch rückwirkend für das ganze letzte Jahr gelten zu lassen, müssen Sie sich allerdings bis zum 30. November beim Finanzamt melden. Und es gibt noch eine weitere Hürde: Jeder, der in Elternzeit geht und vorher seine Steuerklasse ändern will, muss das sieben Monate vor dem Beginn der Elternzeit tun.
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