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Keine Jobverluste am Bau durch Mindestlohn

29.03.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe hat nicht zu Beschäftigungsverlusten geführt. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG).

Der massive Stellenabbau in der Branche seit Mitte der 90er Jahre sei vor allem auf das Ende des Baubooms nach der Wiedervereinigung zurückzuführen, schreiben die Autoren der Studie. Der 1997 eingeführte Mindestlohn sei daran nicht schuld.

Die Lohnuntergrenze wurde in den neuen Bundesländern mit umgerechnet acht Euro niedriger angesetzt als in den alten Bundesländern mit rund 8,70 Euro. Dennoch erhielten vor der Mindestlohneinführung in den neuen Bundesländern knapp 24 Prozent der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe einen Stundenlohn unterhalb dieser Lohnuntergrenze, in den alten Bundesländern dagegen nur knapp vier Prozent.

In Ostdeutschland zahlen die Arbeitgeber meist Stundenlöhne nahe dem Mindestlohn-Niveau. Derzeit sind das zehn Euro brutto. Facharbeiter verdienen in Ostdeutschland nur geringfügig besser als einfache Arbeiter. In Westdeutschland variieren die Löhne stärker. Zudem gelten im Westen zwei verschiedene Mindestlöhne – 11,05 Euro für geringer qualifizierte Arbeiter und 13,40 Euro für Facharbeiter.

Die Übertragung der Ergebnisse auf andere Wirtschaftszweige in Deutschland oder auf einen branchenübergreifenden Mindestlohn sei allerdings nur bedingt möglich, da das Bauhauptgewerbe spezifischen Rahmenbedingungen unterliege, betonen die Autoren der Studie. Zudem ließe sich nicht sagen, ob die Mindestlöhne Auswirkungen auf Arbeitnehmerentsendungen aus dem Ausland oder auf die Zahl von Selbständigen im Bauhauptgewerbe hatten.

Die Evaluationsstudie zu den Auswirkungen des Mindestlohns im Bauhauptgewebe wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben.

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Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

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