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Keine Alte-Hasen-Regelung für Wohnungseigentums-Verwalter

09.09.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Mieterbund.

Wohnen im Eigentum (WiE) und Deutscher Mieterbund (DMB) fordern Nachbesserungen bei der geplanten Berufszulassungsregelung

"Wir begrüßen die geplanten und von uns immer wieder geforderten Berufszulassungsregelungen für Wohnungseigentums-Verwalter und Immobilienmakler. Der Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium weist aber noch einige Mängel auf, verschiedene Nachbesserungen sind dringend erforderlich", erklärten der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) und der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer gemeinsamen Erklärung. Zu korrigieren ist insbesondere die sogenannte Alte-Hasen-Regelung. Gewerbetreibende, die bereits seit mehr als 6 Jahren als Wohnungseigentums-Verwalter/in tätig sind, sollen von der neuen Pflicht zur Ablegung einer Sachkundeprüfung ausgenommen werden. Das hätte zur Folge, so die Befürchtung der Verbände, dass Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer und Mieter erst in Jahrzehnten zum Tragen kommen kann.

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"Verwalter tragen die Verantwortung für den Werterhalt von Wohnanlagen und für fremde Geldbeträge im fünf- bis siebenstelligen Bereich pro Eigentümergemeinschaft", erklärte WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. "Haben sie das bereits jahrelang ohne nötiges Fachwissen gemacht, kann das kein Grund sein, ihnen einfach so die Fortsetzung zu erlauben. Nur der Sachkundenachweis für alle wird jene Verwalter, die es nötig haben, zur Fortbildung bewegen." WiE schlägt eine 5-jährige Frist zur Ablegung der Sachkundeprüfung als Voraussetzung zur Beibehaltung der Zulassung vor. Heinrich: "Alte Hasen müssen keine mehrjährige Ausbildung mehr durchlaufen. Aber sie sollen nachweisen, dass sie ihr Fach beherrschen." Zudem fordert WiE die Ausdehnung des Sachkundenachweises auch auf die verantwortlichen angestellten Mitarbeiter in Verwaltungsunternehmen.

Profitieren von sachkundigen und professionellen Verwaltern würden auch Mieter. Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB):

"Die Planung und Durchführung von Instandsetzungsarbeiten, vor allem von teuren, hohe Mieterhöhungen auslösenden Modernisierungsmaßnahmen, gehören in die Hände von Fachleuten. Falsche Entscheidungen kommen Mietern und Eigentümern teuer zu stehen. Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, die auf falschen Jahresabrechnungen von Verwaltungen beruhen, belasten die Mieter und tragen Unfrieden in das Verhältnis Mieter/Vermieter. Nur ein Sachkundenachweis für bereits tätige Verwaltungen und für neu gegründete Unternehmen wird hier schon kurz- und mittelfristig Verbesserungen bringen. Wichtig ist aus unserer Sicht außerdem, dass die Berufszulassungsregelungen nicht auf Immobilienmakler und WEG-Verwalter beschränkt bleiben. Der Mietverwalter – der Verwalter also, der die Interessen des einzelnen Eigentümers gegenüber Mietern vertritt – muss in den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes einbezogen werden. Auch für ihn müssen die Berufszulassungsregelungen gelten."

Wert von Wohneigentum erhalten, finanzielle Schäden für Eigentümer und Mieter vermeiden

Von den rund 9 Mio. Eigentumswohnungen in Deutschland (dies sind 22 % aller Wohnungen) werden knapp die Hälfte von Eigentümern selbst bewohnt, knapp 50 % vermietet. Eigentümergemeinschaften setzen Verwalter/innen zur Betreuung / Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und zur Abrechnung des Hausgeldes ein. Einzelne Eigentümer - Vermieter - beauftragen Verwalter/innen auch mit der Verwaltung des Sondereigentums, also der einzelnen vermieteten Wohnung. Nach bisheriger Rechtslage müssen Verwalter keinerlei berufliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, weder eine bestimmte Ausbildung noch eine Pflichtversicherung vorweisen. Jede/r kann sich als Verwalter/in betätigen, eine Gewerbeanmeldung reicht aus. So finden sich unter den professionellen Wohneigentumsverwaltungen auch solche, die schwerpunktmäßig als Immobilienmakler, Hausmeisterservice, Architekten oder gar Reinigungsdienst qualifiziert sind. Die Praxis hat längst gezeigt, dass viele Vertreter solcher Berufsgruppen den speziellen Belangen des Wohnungseigentumsrechts nicht gewachsen sind.

Weil eine unprofessionell arbeitende Verwaltung den Wert von Wohnanlagen mindert, Schäden und Kosten für die einzelnen Wohnungseigentümer, die Mieter und die Gemeinschaft verursacht, fordert WiE bereits seit Jahren eine Berufszulassungsregelung, die auch der DMB für zwingend erforderlich hält. In seiner ausführlichen Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für die Einführung eines Sachkundenachweises und einer Versicherungspflicht für gewerblich tätige Verwaltungen, die WiE vergangen Freitag eingereicht hat, weist der Verband auf weitere diskussionswürdige Punkte hin:

  • die Einführung einer verpflichtenden Betriebshaftpflichtversicherung (und nicht nur einer Berufshaftpflicht) für Verwaltungen,
  • die Klarstellung, dass sich die Berufszugangsregelung auch auf gewerblich tätige Sondereigentumsverwalter/innen erstreckt,
  • die gesetzliche Verpflichtung für Verwalter, WEG-Gelder nur noch als offene Fremdgeldkonten mit der WEG als Kontoinhaberin zu führen, sowie
  • die Einführung einer Registerpflicht für Wohneigentumsverwalter.

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