13.01.2021 — Greta Groffy. Quelle: ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU.
Dabei stellt sich u. a. die Frage, ob Arbeitgeber von ihren Beschäftigten eine Impfung verlangen dürfen und sog. „Impf-Prämien“ für geimpfte Beschäftigte das Mittel der Wahl sind.
Praktikabler 7-Stufen-Plan für den Umgang mit Verdachtsfällen im Unternehmen
Kurz vor dem Jahreswechsel haben die Covid-19-Impfungen begonnen. Bis alle Bürger, die nicht zu den Risikogruppen gehören, geimpft werden können, werden noch Monate vergehen. Die Covid-19-Impfung reduziert nach den Angaben des RKI und des Gesundheitsministeriums die Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu erkranken, um bis zu 95 %. Über welchen Zeitraum eine geimpfte Person vor der Covid-19 Erkrankung geschützt ist, ist noch nicht bekannt. Ebenso ist noch nicht erwiesen, ob und in welchem Maße die Erregerübertragung (Transmission) durch geimpfte Personen verringert oder verhindert wird.
Die Impfung gegen Covid-19 ist freiwillig; eine gesetzliche Impfpflicht soll es laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht geben. § 20 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes sieht zwar vor, dass das Bundesministerium für Gesundheit Impfungen anordnen darf. Ziel der Bundesregierung ist es jedoch, durch eine freiwillige Impfung von zwei Dritteln der Bevölkerung die sog. “Herdenimmunität” zu erreichen.
Eine gesetzliche Impfpflicht wurde bislang allein für die Masernkrankheit durch das Masernschutzgesetz am 01.03.2020 eingeführt. Diese betrifft nur bestimmte Arbeitnehmergruppen (z. B. Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal). Im Falle einer Impfverweigerung wird ein Tätigkeitsverbot durch das Gesundheitsamt ausgesprochen. Der Arbeitnehmer darf in Folge nicht mehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber wird gegenüber dem Arbeitnehmer eine personenbedingte Kündigung in Erwägung ziehen, da dessen Eignung für die arbeitsvertragliche Tätigkeit weggefallen ist.
Arbeitgeber haben ein großes Interesse daran, dass ihre Beschäftigten gesund bleiben und sich einer Impfung gegen Covid-19 unterziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Impfung tatsächlich andere Beschäftigte und Dritte im Betrieb davor schützen sollte, die Krankheit weiter zu verbreiten. Da dies aktuell noch nicht erwiesen ist, ergibt sich eine Impfpflicht weder unmittelbar noch mittelbar aus dem Arbeitsverhältnis. Zunächst ist eine Verpflichtung zur Vornahme der Impfung und damit des körperlichen Eingriffs vom bestehenden arbeitgeberseitigen Direktionsrecht nicht gedeckt. Eine solche Pflicht könnte auch nicht wirksam im Arbeitsvertrag vereinbart werden, da sie gemäß der AGB-Kontrolle eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen würde. Das Interesse des Arbeitgebers, das momentan lediglich darin besteht, dass der Beschäftigte selbst nicht schwer erkrankt, überwiegt gegenüber der Selbstbestimmung und körperlichen Integrität des Beschäftigten nicht. Den Beschäftigten trifft grundsätzlich eine Treue- und Rücksichtnahmepflicht, infolgedessen er die Rechtsgüter des Arbeitgebers und seiner Kollegen zu schützen hat.
Die bislang angebotene Impfung schützt allerdings unmittelbar nur den geimpften Arbeitnehmer selbst, sodass sich hieraus keine Impfpflicht ergeben kann. Sollte die Impfung nachweislich davor schützen, andere zu infizieren, so müsste im Einzelfall geprüft werden, ob es mildere Mittel zur Erreichung des betrieblichen Schutzes vor Covid-19 gibt. Darunter fallen etwa das Homeoffice und das AHAL-Konzept (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften). Da aktuell keine arbeitnehmerseitige Pflicht zur Impfung gegen Covid-19 besteht, sind auch arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder personenbedingte Kündigung aufgrund einer Impfverweigerung nicht zulässig.
Genauso wenig wie Arbeitnehmer zur Impfung verpflichtet sind, müssen Arbeitgeber Corona-Impfungen anbieten oder gar bezahlen. Ihnen steht es jedoch frei, Anreize zur freiwilligen Impfung ihrer Arbeitnehmer zu setzen. Dies kann z. B. durch die Bereitstellung eines freiwilligen betrieblichen kostenlosen Impfprogramms – wie für den Grippeschutz bekannt – oder durch die Zahlung einer „Impfprämie“ erfolgen. Hierbei ist das ggf. bestehende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung solcher Anreize zu beachten. Auch datenschutz- und steuerrechtlich sollten solche Maßnahmen geprüft werden. Arbeitsrechtlich nicht geklärt ist, ob die Zusage von Prämien gegenüber einzelnen Arbeitnehmern von dessen Einverständnis mit der Impfung und damit einer an sich privaten Entscheidung abhängig gemacht werden darf. Es besteht z. B. das Risiko, dass sich ungeimpfte Arbeitnehmer (darunter solche, die sich aufgrund von Kontraindikationen nicht impfen lassen dürfen) auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und die Prämie beanspruchen.
Davon unabhängig sollten Arbeitgeber einen Covid-19-Fahrplan erarbeiten, diesen regelmäßig aktualisieren und gegenüber den Beschäftigten kommunizieren. Dieser sollte Covid-19-(Verdachts-)Fällen vorbeugen und den Umgang mit solchen Fällen regeln – von Homeoffice bis zur telefonischen Krankmeldung, Covid-19-Test, Quarantäne, Spezialfall Reiserückkehrer etc. Die Einhaltung der Normen des Covid-19-Arbeitsschutzstandards und der Covid-19-Arbeitsschutzregel sichern ab, dass der Betrieb aufrechterhalten wird und behördliche Maßnahmen sowie eine Haftung gegenüber den Beschäftigten vermieden werden.
Den Original-Artikel finden Sie hier.
Bild: darkmedia (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?