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IVD: Steigende Baugenehmigungen positives Signal

22.08.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).

Plus von 9,6 Prozent gegenüber H1 2013. Größtes Wachstum bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Neubau von Mietpreisbremse ausnehmen, um Trend nicht zu stoppen.

Die positive Entwicklung im Wohnungsneubau setzt sich fort. Die Zahl der Baugenehmigungen ist im ersten Halbjahr 2014 weiter gestiegen. Von Januar bis Juni wurden dem Statistischen Bundesamt zufolge 136.800 Wohnungen genehmigt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Plus von 9,6 Prozent. Insbesondere die Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern konnten um 12,8 Prozent auf 59.122 Wohnungen gesteigert werden. „Diese Entwicklung geht in die richtige Richtung“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD, die aktuellen Zahlen. „Endlich werden die Wohnungen gebaut, die die Wohnungsknappheit in den Ballungsräumen lindern können.“

Ein Vergleich mit den Baufertigstellungen zeige allerdings, dass die Schere zwischen Genehmigungen und Fertigstellungen größer wird. „Viele Bauprojekte scheitern auch noch nach der Genehmigung“, erklärt Schick. „In den zentralen Lagen der Ballungsregionen übersteigt die Nachfrage nach Wohnungen deshalb weiterhin das Angebot.“ Der IVD appelliert daher an die Kommunen, kurzfristig weiteres Bauland zur Verfügung zu stellen und die laufenden Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Nur so kann eine Lösung für die angespannte Wohnungssituation herbeigeführt werden.

Dies gelte besonders vor dem Hintergrund der so genannten Mietpreisbremse, die nach dem vorgelegten Gesetzentwurf dazu führen würde, dass die Bautätigkeit im Mietwohnungsbereich wieder deutlich zurückgeht, da sich Investitionen für viele Initiatoren dann nicht mehr lohnen. Nach dem im März 2014 vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf sollen Neubauten nur bei der Erstvermietung von der Mietpreisbremse ausgenommen werden. „Zieht der Mieter aus, muss die Wohnung wiedervermietet werden“, sagt Schick. „Nach dem bisher vorgelegten Gesetzentwurf soll es sich dann nicht mehr um einen Neubau handeln, womit die Begrenzungen durch die Mietpreisbremse eingehalten werden müssen, sich also die Miete an der ortsüblichen Vergleichsmiete oder an der Vormiete orientieren muss. Dies schreckt aber viele Bauträger und Projektentwickler von der Errichtung von Mietwohnungen ab.“

Der IVD begrüßt daher die jüngsten Ankündigungen von Bundesjustizminister Maas, den Neubau von der Mietpreisbremse auszunehmen. „Die größte Gefahr der Mietpreisbremse ist, dass diese den Neubau von Wohnungen abwürgt und damit das Problem steigender Mieten verschärft, statt es abzumildern“, sagt Schick. Der Minister erkennt in einem auf der Internetseite des BMJV veröffentlichten Interview dabei an, dass es derzeit eine hohe Investitionsbereitschaft im Immobiliensektor gibt. Diese darf nicht gebremst werden.

 

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