09.02.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V..
Das Bundesinnenministerium (BMI) bleibt immun gegen den Wunsch von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern nach einer frühzeitigen und ernsthaften Beteiligung bei der Planung von Großprojekten. Das ergibt sich nach einer Analyse der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) aus einem Gesetzentwurf des BMI, mit dem eine Reihe von Vorschriften im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren geändert werden sollen und der im Januar unter anderem der DUH zur Stellungnahme übersandt wurde. Geändert werden sollen mit dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und mehrere Fachplanungsgesetze wie etwa das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Fernstraßengesetz (FStrG).
Ein erster Entwurf des Gesetzesvorhabens war bereits im Herbst 2010, zu Hochzeiten der Auseinandersetzungen um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21, bekannt geworden - damals unter dem Namen "Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren" (PlVereinhG). Zu Beginn dieses Jahres firmiert das Gesetz nun unter derselben Abkürzung, es heißt allerdings anders: "Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren".
"Die akzeptanzheischende Namensänderung erinnert ein wenig an George Orwell", kommentiert die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm. "Denn in Wirklichkeit hat das Bundesinnenministerium aus Stuttgart 21, den Protesten gegen neue Stromtrassen oder die Flughafenvorhaben in Berlin und Frankfurt wenig gelernt". In öffentlichen Äußerungen und Hintergrundgesprächen hatte das BMI als Ziel des Gesetzesvorhabens nicht nur die "Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren" beschworen, sondern auch eine "Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung" bei Großvorhaben. Ziehm: "Leider hält der Gesetzentwurf nicht, was er verspricht. In der vorliegenden Fassung wird das angebliche Ziel einer zeitgemäßeren Ausgestaltung von Genehmigungsverfahren und einer besseren Beteiligung der Öffentlichkeit verfehlt, mit neuen Regelungen etwa zur so genannten Präklusion sogar konterkariert."
So soll künftig ein neuer Absatz 3 in § 25 VwVfG angeblich eine "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" sicherstellen. Tatsächlich jedoch werden weder die Genehmigungsbehörde noch der Vorhabenträger dazu verpflichtet. Vielmehr begnügt sich der BMI-Entwurf mit einer Vorschrift, wonach die Behörde darauf "hinwirkt", dass der Antragsteller "die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet". Tut die Behörde das nicht oder führt der Vorträger keine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch, macht das nach den Vorstellungen des BMI nichts. Dazu passt es, dass nicht einmal Regelungen vorgesehen sind, wie beispielsweise eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden müsste.
Das Ziel, über mehr Beteiligung mehr Akzeptanz und am Ende weniger zeitaufwändige Gerichtsverfahren zu erreichen, werde so absehbar verfehlt. "So wie sie ist, bleibt die Vorschrift zahnlos und weckt Zweifel an einer ernsthaft gewollten frühen Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Planung von Großvorhaben und der Diskussion von Alternativen", erklärt Ziehm.
Die DUH vermisst in dem Gesetzentwurf außerdem jeden Fortschritt bei der Bekanntmachung und der Auslegung von Planunterlagen. Im vergangenen Sommer hatte der Gesetzgeber im so genannten Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eine zeitgemäße und bürgerfreundliche Regelung beschlossen und die Veröffentlichung sowohl der Bekanntmachung als auch der Planunterlagen im Internet festgelegt. Im nun vorliegenden Gesetzentwurf würden Bürgerinnen und Bürger "wieder auf die Amtsstuben und deren Öffnungszeiten" verwiesen, heißt es in der DUH-Stellungnahme. Der Erörterungstermin soll außerdem laut BMI-Entwurf zur Beschleunigung des Verfahrens erstmals verbindlich auf drei Monate begrenzt werden. Dies werde der Komplexität vieler Großvorhaben nicht gerecht und nur dazu führen, dass wesentliche Belange nicht oder nicht angemessen verhandelt werden können, moniert die DUH.
Als untragbar z.B. für betroffene Anwohner sieht die DUH zudem, dass Vorschriften im EnWG und FStrG unverändert bleiben sollen, wonach der Realisierungsbeginn eines einmal genehmigten Großvorhabens vom Vorhabenträger um bis zu 15 Jahre verzögert werden kann. Nach Baubeginn mit anschließender Bauunterbrechung gibt es in den genannten Fachgesetzen dann gar keine Fristen mehr für den Weiterbau oder die Vollendung eines Vorhabens. Das betrifft übrigens auch die Anbindung von Offshore-Windparks. Gelingt diese aber nicht, bliebe ein weiterer von der Bundesregierung beschlossener wesentlicher Baustein der Energiewende Makulatur. Die DUH fordert deshalb, wieder eine einheitliche Frist von fünf Jahren festzusetzen, nach der die rechtskräftige Genehmigung eines Großvorhabens verfällt. Ebenso sollte die Genehmigung hinfällig werden, wenn die Errichtung für mehr als ein Jahr unterbrochen wird und die Unterbrechung nicht von einer Behörde angeordnet wurde.
Im Herbst 2010 - zu Hochzeiten der Stuttgart 21-Debatte - hatte der erste Entwurf aus dem BMI für Schlagzeilen gesorgt, weil er Erörterungstermine insgesamt ins Belieben der Behörden stellen wollte. Nun soll der obligatorische Erörterungstermin im VwVfG unverändert bleiben, ebenso allerdings Vorschriften in Fachgesetzen in denen der verpflichtende Erörterungstermin angeblich aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung abgeschafft worden ist. Ziehm: "Das wäre das exakte Gegenteil von Rechtsvereinheitlichung. Auch im Sinne der Akzeptanzförderung sollte der Erörterungstermin - wieder - in sämtlichen Planungsverfahren für Großvorhaben obligatorisch werden."
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