18.02.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bremer Inkasso GmbH.
Der Kunde wendet Mängel ein, und das nicht selten sogar erst nach mehreren Zahlungserinnerungen, behauptet plötzlich, die Ware gar nicht erhalten zu haben, macht Schäden geltend, die es nicht oder jedenfalls nicht in dem Umfang gegeben hat, und vieles mehr. Selbst wenn bis zu diesem Zeitpunkt das Forderungsmanagement im eigenen Unternehmen gut funktioniert hat, gerät spätestens bei Konfrontation mit solch einer Situation manch Unternehmer an seine personellen, zeitlichen, finanziellen und Wissensgrenzen.
Mahntelefonate erfolgreich führen | |
Grundlagen mit Praxisübungen Weitere Informationen und Anmeldung » |
Vertiefung Weitere Informationen und Anmeldung » |
Bei solchen streitigen Forderungen wendet sich ein Unternehmer dann auch meist an einen Rechtsanwalt. Das gilt natürlich erst recht dann, wenn sein Kunde bereits selbst anwaltlich vertreten ist. Nach eingehender rechtlicher Prüfung wird der Anwalt dann in der Regel nicht nur eine bloße Zahlungsaufforderung versenden. Er wird vielmehr sofort in entsprechender Weise in einem anwaltlichen Schreiben rechtlich auf den Sachverhalt eingehen und den Anspruch des Unternehmers gegenüber dem Kunden eingehend begründen. „Gerade bei komplizierten Sachverhalten wie z. B. im Baubereich kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich idealerweise sogar noch auf den Bereich Bau- und Architektenrecht spezialisiert hat“, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann.
„Doch es geht auch anders: Selbst bei streitigen Forderungen kann der Weg ebenso auch zu einem Inkassounternehmen führen“, erklärt er. „Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Inkassounternehmen keine streitigen Forderungen übernehmen dürfen. Inkassounternehmen haben tatsächlich nicht nur die Aufgabe schlichter Mahn- und Beitreibungstätigkeit oder kaufmännischer Hilfeleistung, sie übernehmen vielmehr die Verantwortung für die wirkungsvolle Durchsetzung fremder Rechte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.07.2004 – 1 BvR 737/00).“
Laut Gesetz dürfen Inkassounternehmen Ansprüche geltend machen, zu deren Durchsetzung rechtliche Argumente erforderlich sind. Sie dürfen selbst bei Zahlungsverweigerung und Zahlungsunfähigkeit beauftragt werden. (BVerfG a. a. O.; vgl. bereits BVerfG NJW 2002, 1190, 1191f). Zur effektiven Inkassotätigkeit gehört es daher, den Mandanten über die Rechtslage zu informieren und in entsprechender Form den Schuldner mit den rechtlichen, dem Gläubiger zu Gebote stehenden Argumenten zum Einlenken zu bewegen. Teure Prozesse können und sollen so vermieden werden.
„Als ein Beispiel von vielen fällt mir da ein Mandant aus dem Bereich der Glas- und Gebäudereinigung ein“, erläutert Drumann. „Die Forderung, die er uns zum Einzug übergab, belief sich auf knapp 500,- Euro und war von seinem Kunden bestritten worden. Folgendes war geschehen: Unser Mandant hatte im November 2010 einen Auftrag zur Gebäudereinigung angenommen, bei dem eine Normalreinigung gewünscht wurde. Unser Mandant hatte bereits bei Beauftragung darauf aufmerksam gemacht, dass eine Normalreinigung (ohne Steiger) wohl nicht ausreichend sein würde. Er führte dann aber am 04.11.2010 die (Normal ) Reinigungsarbeiten, wie gewünscht, aus. Bei Abnahme des Ergebnisses räumte der Auftraggeber dann jedoch ein, dass eine Normalreinigung tatsächlich nicht ausreichend gewesen sei und vereinbarte mit unserem Mandanten für den nächsten Tag eine weitere Reinigung, für die er selbst einen Steiger bereitstellte. Diese Reinigung wurde vom Mandanten am 05.11.2010 durchgeführt und am gleichen Tag vom Kunden mit Zufriedenheit abgenommen.
Der Kunde zahlte daraufhin jedoch nicht, sondern bemängelte im Gegenzug die tatsächliche Höhe der Rechnung von 487,90 € gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Preis von 250,00 € bis 300,00 € zzgl. MwSt. Dem aufgrund des zweiten Termins höheren Aufwand (Arbeitszeit, Anfahrt) setzte er u. a. entgegen, dass dieser Termin nur deshalb nötig geworden sei, weil unser Mandant beim ersten Termin mit den vorhandenen Mitteln gar keine ordnungsgemäße Reinigung habe durchführen können. Dies sei erst mit seinem Steiger möglich gewesen. Die ausdrücklich gewünschte Normalreinigung sowie die Abnahme ließ er dabei völlig außer Acht.
Mit Hilfe unserer hauseigenen Juristen konnte dem Schuldner unseres Mandanten dann aber die eindeutige Rechtslage klar gemacht werden, die ihn zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags verpflichtete. Der Schuldner zahlte daraufhin den ausstehenden Betrag und alle angefallen Kosten. Ein gerichtliches Klageverfahren konnte dadurch erfolgreich vermieden werden.“
„Nicht jedes Inkassounternehmen übernimmt allerdings streitige Forderungen, was wohl u. a. der Tatsache geschuldet sein dürfte, dass die Bearbeitung naturgemäß sehr zeitaufwendig ist. Ebenso ist besonders bei der Bearbeitung von streitigen Forderungen z. B. im Baubereich ein erhebliches juristisches Fachwissen gefordert, was nicht jedes Inkassounternehmen vorhalten kann.“
Wenn bei Beauftragung eines Inkassounternehmens absehbar ist, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird, bei der ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, sind Gläubiger einer streitigen Forderung allerdings in besonderem Maße dem Risiko ausgesetzt, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, wenn es anschließend doch zum Prozess kommt. Es sind nämlich nur die Kosten zu erstatten, wie sie bei Einschaltung eines Anwalts entstanden wären. „Der Mandant wird von uns i.d.R. aus Kulanz aber nur mit solchen Kosten belastet, die das Gericht ihm auch als Schadenersatz zuspricht“, so Drumann.
„Bei der Auswahl eines geeigneten Inkassounternehmens zur Realisierung offener Forderungen stellt die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. (BDIU) ein wichtiges Kriterium dar. Die Mitgliedschaft dort setzt nämlich u. a. den Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse voraus und unterliegt strengeren Bedingungen als der Gesetzgeber sie an die Registrierung eines Inkassounternehmens knüpft. Ein weiteres Kriterium kann das TÜV-Siegel „geprüftes Inkasso“ sein ebenso wie die Bearbeitung überwiegend durch Volljuristen“, informiert Drumann.
Abschließend macht Drumann noch einmal deutlich: „Die so gern zitierten klassischen Inkassoarbeitsmittel ‚Sonnenbrille und Lederjacke‘ haben mit unserer Arbeit nichts zu tun,“ – und fährt fröhlich fort – „aber um das Schläger-Klischee zu bedienen: Ja! Unsere Juristen wissen die ‚schlagenden Argumente‘, die die Gesetzestexte bieten, kompetent zu handhaben, und sie scheuen sich nicht, sie konsequent anzuwenden.“
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?