17.03.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: immobilienscout24.de.
Demnach interessiert etwa jeden fünften angehenden Haus- oder Wohnungserwerber (18 Prozent) die zukünftige Wertentwicklung seiner Immobilie nicht oder er tut sich schwer, diese einzuschätzen (16 Prozent). Gleichzeitig nimmt der Glaube, dass der Wertzuwachs die Inflation ausgleicht, im Vergleich zum letzten Jahr deutlich ab.
Im Jahr 2014 ging noch jeder Zweite (51 Prozent) von einem Inflationsausgleich durch einen Immobilienkauf aus. Heute rechnen rund 43 Prozent damit. Glaubte 2014 jeder Elfte an eine Wertsteigerung ist es heute jeder neunte Kaufinteressent. Die jüngeren Kaufinteressenten, 18 bis unter 30 Jahre, können die Wertentwicklung der Immobilien gar nicht einschätzen (21 Prozent). Allerdings ist dieses Segment auch am zuversichtlichsten im Vergleich zu den übrigen Altersgruppen. 13 Prozent rechnen mit einer deutlichen Wertsteigerung. Gleichzeitig geht aber jeder Sechste (17 Prozent) von Verlusten aus.
Die fünf Haupterwartungen bei der Wertentwicklung der Immobilie:
Jeder fünfte Eigennutzer (18 Prozent) hat kein Gefühl dafür, wie sich der Wert seiner Immobilie entwickeln wird. Für 22 Prozent der Kaufwilligen spielt das Wertpotential ihres Objektes keine Rolle. Lediglich 9 Prozent glauben an eine Wertsteigerung.
Die Mehrheit der Kapitalanleger glaubt im Gegensatz zu den Eigennutzern an eine Wertsteigerung, die die Inflation ausgleicht (58 vs. 39 Prozent). Im Jahr 2014 sind noch rund 8 Prozent mehr der Investoren von einem Inflationsausgleich ausgegangen. 18 Prozent rechnen mit hohem Wertzuwachs. Nur jeder Vierzehnte (7 Prozent) geht von Verlusten aus.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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