02.05.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS Westdeutsche Landesbausparkasse.
Es gibt mehr als 40 Millionen Wohnungen in Deutschland. Ihr Wert summiert sich auf rund 5,7 Billionen Euro. Volkswirtschaftlich bilden sie damit im Privatbereich den größten Vermögenswert. Und auch den meisten Eigentümern ist ihre Wohnung ein kleines Vermögen wert. Umso mehr möchten sie ihren Nachlass frühzeitig geregelt wissen, damit dieser so verteilt wird, wie sie es sich wünschen. Neben dem klassischen Testament ist eine Übertragung zu Lebzeiten zur beliebten Alternative geworden, vor allem wenn es um Immobilien geht. Hierbei wird die eigene Wohnung schon vor dem Tod aufgrund einer Schenkung auf eine gewünschte Person übertragen.
"Dieser Schritt sollte gut überlegt sein, denn er kann kaum rückgängig gemacht werden", sagt Katrin Keune, Rechtsexpertin der LBS West. Allgemein gilt, Erbschaftsangelegenheiten sind ein heikles und emotionales Thema. "Stellt das Eigenheim den wesentlichen Vermögensgegenstand einer Person dar, bedarf es Fingerspitzengefühls", so Keune. Aufgrund einer Eigentumsübertragung zu Lebzeiten gehen sowohl das Grundstück als auch das Haus – und alle damit verbundenen Rechte – auf den Beschenkten über. Das kann unterschiedliche Gefühle auslösen: Der Eine meint, nicht mehr "Herr im eigenen Haus" zu sein, was zu Unwohlsein und Ängsten führen kann. Ein Anderer reagiert beruhigt, weil er seine Immobilie schon vor dem Tod in guten Händen weiß. Wer sich im Vorfeld mit dem Thema auseinander gesetzt hat, kann für sich selber festlegen, ob eine Schenkung für ihn infrage kommt.
Eine Übertragung zu Lebzeiten innerhalb der Familie lohnt sich vor allem, wenn der Wert der Immobilie nahe dem gesetzlichen Freibetrag liegt. Bei Kindern beträgt er zurzeit 400.000 Euro. Nur Werte oberhalb des Freibetrags müssen durch den Beschenkten versteuert werden. Dabei werden alle Zuwendungen aus Schenkungen und Erbschaften innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Liegen mehr als 10 Jahre zwischen zwei Ereignissen, steht dem Beschenkten der komplette Freibetrag erneut zu. Möchte man entfernte Verwandte wie Geschwister oder Neffen bedenken, lohnt es sich erst recht, einen Teil des Vermögens mit "warmer Hand" zu verschenken, da für diese Personengruppen im Erbfall niedrigere Freibeträge gelten.
Eigentümer, die nach der Schenkung ihre Immobilie weiterhin selbst bewohnen möchten, sollten das Thema Hausübertragung mit Vorsicht angehen. "Es ist riskant, sich auf ein bloßes Versprechen zu verlassen, im Haus weiter wohnen zu dürfen. Zur Absicherung gibt es juristische Möglichkeiten, dieses Recht lebenslang im Grundbuch zu verankern", weiß Katrin Keune. Die gängigsten sind das Wohnrecht und das Nießbrauchrecht. Der Nießbrauch geht insofern über das bloße Wohnrecht hinaus, als dem Übertragenden zusätzlich der wirtschaftliche Nutzen zusteht. Die Immobilie kann dann durch die Schenkenden nicht nur bewohnt, sondern auch vermietet werden. Das Haus zu verkaufen oder zu belasten obliegt allerdings nur dem eingetragenen Eigentümer.
Nimmt der Beschenkte einen Kredit auf, gilt besondere Vorsicht. Dient die Immobilie dabei als Sicherheit, verlangen Banken meist, die zu ihren Gunsten geltende Grundschuld im ersten Rang ins Grundbuch einzutragen. "Tritt man dafür mit dem Wohn- oder Nießbrauchrecht zurück, geht man die Gefahr ein, den Anspruch im Falle einer Zwangsversteigerung zu verlieren", erklärt die Rechtsexpertin der LBS West. "Deshalb sollte einem Rangrücktritt nur dann zugestimmt werden, wenn der Schenkende selber in der Lage ist, die Darlehensrate im Zweifelsfall vorübergehend zu tragen."
Wenn Eigentümer möchten, dass ihre Immobilie den Nachkommen auch im Pflegefall voll erhalten bleibt, sollten sie frühzeitig über eine Schenkung nachdenken. Das ist vor allem dann wichtig, wenn staatliche Unterstützung zur Finanzierung der Pflege nötig sein könnte. Behörden prüfen vor der Gewährung staatlicher Leistungen grundsätzlich die finanziellen Voraussetzungen des Pflegebedürftigen und beziehen dabei auch die Leistungsfähigkeit seiner Angehörigen ein. So können leibliche Kinder über ihr Einkommen in Anspruch genommen oder Schenkungen, die innerhalb der 10-jährigen Frist liegen, zurückgefordert werden. Beim Nießbrauch kann das Sozialamt darüber hinaus verlangen, den Wohnbereich fremd zu vermieten, wenn man nicht mehr selber im Haus leben kann.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?