10.09.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA).
Keine Frage: Als Folge der Coronakrise wird sich das Homeoffice schneller etablieren als noch vor kurzem angenommen. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse der vergangenen Monate. Hieraus ergeben sich wichtige Fragestellungen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht, für die in der nächsten Zeit Antworten gefunden werden müssen. Zu den wichtigsten zählen: Welche neuen Ansprüche ergeben sich an die Ausstattung zuhause? Wie wird die Arbeitszeit auf Büro und Homeoffice aufgeteilt? Und welche neuen Verantwortungen kommen auf den Arbeitgeber zu? Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt liefert erste Antworten.
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„Das Homeoffice in Vollzeit wird auch zukünftig die Ausnahme bleiben. Dennoch werden viele dort einen größeren Teil ihrer Arbeitszeit verbringen als vor Corona – mit mehr Flexibilität und im Wechsel mit Tagen im Büro“, sagt Hendrik Hund, Vorsitzender des Industrieverbands Büro und Arbeitswelt (IBA) e. V. Welche Vorteile, aber auch welchen Optimierungsbedarf die Arbeitnehmer im Homeoffice sehen, zeigt unter anderem eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes forsa im Auftrag des IBA wenige Wochen nach Beginn des Lockdowns. Dabei wurden insgesamt 1.000 abhängig Beschäftigte zwischen 18 und 65 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befragt. Gefragt wurde, wie sie die Heimarbeit im Vergleich zur Büroarbeit bewerten und welche Verbesserungspotenziale sie sehen. Zwei Trends wurden deutlich: Besonders geschätzt wird die Ruhe im Vergleich zum Büro, die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes dagegen wird häufig negativ bewertet.
„Längerfristig ist produktive Arbeit in den eigenen vier Wänden nur möglich, wenn aus den während der Pandemie für einen längeren Zeitraum geduldeten behelfsmäßigen Arbeitsplätzen echte Homeoffices werden“, so IBA-Vorsitzender Hendrik Hund. „Es wird deshalb notwendig sein, über die Ausstattungen der heimischen Arbeitsplätze gründlicher nachzudenken als bisher. Die Verantwortung dafür liegt bei den Unternehmen.“ Die rechtlichen Grundlagen dafür existieren bereits. So verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter. Diese Verpflichtung besteht auch für mobiles Arbeiten im Homeoffice. Konkrete Vorgaben für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen benennt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemeint sind solche Heimarbeitsplätze, die von Arbeitnehmern regelmäßig und auf Basis einer Vereinbarung, die beispielsweise Angaben zu Arbeitszeiten und -dauer enthält, genutzt werden. An diese werden grundsätzlich die gleichen Anforderungen gestellt wie an die Arbeitsplätze im Büro. So sollte ein Schreibtisch eine Fläche von mindestens 160 x 80 cm haben. Wenn wenig Arbeitsmaterial benötigt wird, ist jedoch auch eine Tischbreite von 120 cm akzeptabel. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber einen ergonomischen Bürostuhl und die notwendige Technik zur Verfügung stellen. Beim Einsatz von Laptops umfasst diese auch die Bereitstellung separater Eingabegeräte (Maus und Tastatur). In ihrer vor Kurzem erschienen Informationsschrift mit dem Titel „Arbeiten im Homeoffice“ empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) darüber hinaus, für längeres Arbeiten im Homeoffice zusätzlich einen separaten Bildschirm einzusetzen.
Dass diese Anforderungen unter Corona-Bedingungen nur selten einzuhalten waren, unterstreichen die Erkenntnisse aus der forsa-Umfrage. So gab ein Drittel der Beschäftigen (36 %) an, die ergonomische Ausstattung des Büroarbeitsplatzes zu vermissen. Besonders die Position des Computerdisplays und fehlende Möglichkeiten, im Stehen zu arbeiten, werden von 53 % der Befragten als Mängel bewertet. Auch die Ergonomie der heimischen Sitzmöbel wird von knapp der Hälfte (48 %) der im Homeoffice Arbeitenden als weniger gut als im Büro eingestuft. Ein weiteres Ergebnis der forsa-Umfrage: Ein Drittel der Arbeitnehmer hatte während des Lockdowns keine Möglichkeit, in ihrer Wohnung einen dauerhaften Arbeitsplatz einzurichten. Spätestens hier müssen die Arbeitgeber im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung genau prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Arbeit im Homeoffice verstetigen zu können oder ob sie überhaupt dauerhaft möglich ist. Dort wo die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes gegeben sind, empfiehlt Hendrik Hund, die große Bandbreite des Einrichtungsangebots zu nutzen. „Die häuslichen Arbeitsplätze müssen nicht genau so aussehen wie die im Unternehmen. Es gibt viele Produkte mit wohnlichem Charakter, die trotzdem alle Anforderungen an einen professionellen Arbeitsplatz erfüllen.“
Mit dem Online-Tool IBA OfficePlaner unter https://planer.iba.online ermöglicht der Verband Arbeitgebern seit kurzem, auch ohne Fachkenntnisse Arbeitsplätze norm- und bedarfsgerecht sowie optisch ansprechend zu planen. Der IBA hat den OfficePlaner auf die Gestaltung von Homeoffices ausgeweitet und unterstützt damit auch die Entwicklung hin zu einer flexibleren Arbeitswelt. Der Onlineservice wird bei Bedarf durch die Beratung qualifizierter Fachplaner ergänzt.
„Es muss noch einiges dafür getan werden, dass die notdürftig eingerichteten Arbeitsplätze in den heimischen vier Wänden zu dauerhaft nutzbaren Büros werden. Die Büroeinrichtungsbranche kann mit Beratung und Produkten in wohnlichem Design unterstützen“, ergänzt Hendrik Hund zum Angebot des IBA und seiner Mitglieder.
Bild: Anthony Shkraba (Pixabay, Pexels Lizenz)
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