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GoBD: Neue Verfügung zur Buchführung könnte Steuerlast für Unternehmen erhöhen

13.11.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater.

Die Oberfinanzdirektion NRW hat Ende Juli eine Verfügung zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz GoBD – erlassen. Aktuelle Betriebsprüfungen zeigen, dass bei nahezu allen Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

Betriebsprüfer prüfen vorgelegte Bücher und Aufzeichnungen zunehmend auf rein formelle Fehler. Folge sind Strafzuschätzungen, die Steuermehrbelastungen in Höhe von 8 bis 10 % des Jahresumsatzes verursachen können.

„Die Gangart der Finanzverwaltung wird jetzt spürbar verschärft. Die neue Verfügung der Oberfinanzdirektion NRW erlaubt es den Betriebsprüfern sogar, die eigentlich erst seit 2015 geltenden Anforderungen in noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen anzuwenden. Spätestens mit dieser Verfügung sollten Unternehmen die GoBD umsetzen, um das Risiko einer höheren Steuerbelastung als Folge einer Betriebsprüfung gering zu halten“, empfiehlt Thomas Nöthen, Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater und Partner der DHPG. Betroffen von den GoBD ist jedes Unternehmen – von der kleinen Arztpraxis bis hin zum Großunternehmen.

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Erst Ende 2014 hatte die Finanzverwaltung des Bundes die Grundsätze zur Buchführung und zur Aufbewahrung von steuerrelevanten Daten dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Die daraus resultierenden Regelungen sollten Unternehmen seit Jahresanfang 2015 beachten. Deshalb sind Anpassungen in den Buchführungsabläufen notwendig. Alle steuerrelevanten Prozesse und außersteuerlichen Aufzeichnungspflichten müssen demnach für einen Dritten verständlich und nachvollziehbar dokumentiert werden. „Fehlt eine solche Verfahrensdokumentation“, so Nöthen, „leiten Betriebsprüfer künftig auch daraus einen Mangel ab. Schätzungsbefugnisse der Betriebsprüfer können sich jetzt schon aus der sogenannten System- und Verfahrensprüfung ableiten. Das verschärft die Situation für Unternehmen dramatisch, weil schon formelle Mängel zu steuerlichen Nachteilen führen werden“.

Die DHPG bietet ein modulares Beratungs- und Serviceportfolio rund um die GoBD an. Dieses beinhaltet alle Schritte von der initialen Überprüfung des Unternehmens über die Konzepterstellung bis hin zur operativen Implementierung der GoBD-Strategie und IT-Systeme.

1. GoBD-Check

Prüfung:

  • Steuerrelevante Prozesse, außersteuerliche Buchführungs- und Aufbewahrungsfristen
  • Internes Kontrollsystem
  • Datensicherheit und Belegwesen
  • Unveränderbarkeit und Aufbewahrung
  • Auslagerung von Daten

2. GoBD-Kozept

Umfassendes und individuelles Konzept zur GoBD-Umsetzung.

3. GoBD-Implementierung

Umsetzung der Konzeptmaßnahmen, ggf. Unterstützung bei Verfahrensdokumentation und der Implementierung von Archivierungsprozessen.

„Wir beobachten nach wie vor, dass viele Unternehmen – aber auch deren EDV-Dienstleister – sich noch nicht mit den seit 1.1.2015 geltenden GoBD auseinandergesetzt haben und überrascht sind, wie weit diese Regelungen eigentlich gehen“, berichtet GoBD-Experte Nöthen. „Unser Beratungsangebot ermöglicht uns einen individuellen Ansatz für jeden Betrieb. Zusammen mit unseren IT-Experten agieren wir als Full-Service-Berater. Damit deckt unser Beratungsangebot die steuerliche und operative Umsetzung der GoBD-Anforderungen ab.“




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