10.07.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BKK Dachverband e.V..
Die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatten die Koordinierungsstellen 2017 eingeführt, um Unternehmen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zu unterstützen.
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„Mit der Einrichtung der BGF-Koordinierungsstellen wurde ein wichtiger Baustein in der Umsetzung des Präventionsgesetzes gelegt. Wir freuen uns, dass die Arbeit der Krankenkassen und der BGF-Koordinierungsstellen einen Beitrag zur Gesundheitsförderung leistet. Jetzt ist es wichtig, den Bekanntheitsgrad des Angebots bei den Unternehmen zu erhöhen“, erklärte im Namen der GKV-Verbände Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. Der Verband ist derzeit Federführer der Kooperationsgemeinschaft Bund der BGF-Koordinierungsstellen.
Wichtige Multiplikatoren, um das Angebot der BGF-Koordinierungsstellen bekannter zu machen, sind die Unternehmensorganisationen, z. B. die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und die Arbeitgeberverbände, mit denen die Krankenkassen in Zukunft noch stärker kooperieren wollen. In allen Bundesländern wurden bereits über 60 Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Unternehmensorganisationen abgeschlossen.
Dass die Koordinierungsstellen Unternehmen bei der Umsetzung von BGF-Maßnahmen erfolgreich unterstützen, ergab auch eine qualitative Befragung, die das IGES-Institut im Auftrag der GKV-Verbände durchgeführt hat. Dabei zeigte sich eine hohe Zufriedenheit mit dem kostenlosen Beratungsangebot der Kassen: Die Befragten bewerteten die Beratung als positiv und gaben an, dass ihre Erwartungen erfüllt worden seien. Die Präventionsexperten der Kassen hätten wertvolle Ratschläge gegeben.
„Unternehmen, die das Angebot der BGF-Koordinierungsstellen in Anspruch nehmen, beurteilen nicht nur die Beratung, sondern auch das Portal www.bgf-koordinierungsstelle.de als hilfreich und informativ. Die BGF-Koordinierungsstellen zeigen Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung auf und stellen sicher, dass jedes interessierte Unternehmen innerhalb von 48 Stunden kontaktiert und beraten wird“, erklärt Franz Knieps.
Das IGES-Institut hatte seine Evaluation der regionalen BGF-Koordinierungsstellen zwischen Juli und November 2018 durchgeführt. Eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse gibt es unter: www.bgf-koordinierungsstelle.de/wir-fuer-sie/.
Um mehr Unternehmen, vor allem kleine und mittelständische, für die betriebliche Gesundheitsförderung zu gewinnen, haben die GKV-Verbände das gemeinsame Informations- und Beratungsportal www.bgf-koordinierungsstelle.de geschaffen. Mit dem Portal wurde – neben der Möglichkeit, mit den Kassen direkt in Kontakt zu treten – ein niedrigschwelliger, zeit- und ortsunabhängiger Zugang für Unternehmen zur BGF geschaffen. Auf dem Portal erhalten Unternehmen Informationen zu den Leistungen der GKV rund um den betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess sowie eine qualitätsgesicherte, persönliche, wettbewerbsneutrale und kostenlose Erstberatung durch die Expertinnen und Experten der Krankenkassen, die auf Wunsch vor Ort im Betrieb durchgeführt werden kann. Zum Angebot gehören unter anderem:
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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