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Gender-Pay-Gap: Aktuelle Umfrage zeigt leichten Anstieg – Gehaltslücke liegt dennoch auf dem Niveau des branchenübergreifenden Bundesdurchschnitts

02.04.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesarchitektenkammer.

Trotz positiver Entwicklungen in vielen Teilsegmenten in den letzten Jahren, bleibt der Gender-Pay-Gap in der Architektenschaft weiterhin Realität. Das Thema Chancengleichheit ist mittlerweile fester Bestandteil der regelmäßigen Strukturbefragung der Bundesarchitektenkammer und macht deutlich, dass Maßnahmen zur Beseitigung struktureller Nachteile erforderlich sind.

Die vorliegende Sonderauswertung bezieht sich auf die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage 2024 unter 11.500 angestellten Kammermitgliedern zu Gehältern im Jahr 2023 und zeigt, dass das mittlere Bruttojahresgehalt weiblicher Angestellter rund 26 % unter dem ihrer männlichen Kollegen liegt (unbereinigter Pay-Gap). Wesentlicher Grund hierfür ist, dass Frauen häufiger teilzeitbeschäftigt, seltener in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und weniger häufig in gut bezahlte Führungspositionen kommen als Männer.

Vom unbereinigten zum bereinigten Gender-Pay-Gap

Bei einem Vergleich der Stundenlöhne anstelle der Jahresgehälter verringert sich die unbereinigte Lücke auf 17 %. Berücksichtigt man zusätzliche Einflussfaktoren wie den Arbeitgebertyp und die berufliche Position, sinkt die Gehaltsdifferenz weiter. Im öffentlichen Dienst beträgt die Lücke lediglich 5 %, während sie in der gewerblichen Wirtschaft bei etwa 11 % und in Planungsbüros bei etwa 10 % liegt.

Die detaillierte Analyse zeigt, dass die sogenannte bereinigte Gehaltslücke in Architekturberufen nach Einbezug aller relevanten Merkmale wie der Berufserfahrung gegenüber dem unbereinigten Wert auf 6,8 % schrumpft. Dies liegt knapp über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert von 6 %, der vom Statistischen Bundesamt für 2023 ausgewiesen wurde.

Der bereinigte Pay-Gap ist dabei der Gehaltsunterschied bei einem Vergleich weitgehend vergleichbarer Tätigkeiten. Er ist die meistbeachtete Kenngröße, da sich an ihr am besten prüfen lässt, ob in einer Branche „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ bezahlt wird.

Positive Entwicklung mit Herausforderungen

Die Studie baut auf der ausführlichen Vorgängeranalyse des Jahres 2021 auf und verdeutlicht, dass der bereinigte Gender-Pay-Gap mit 6,8 % über dem Wert von 2021 (6,2 %) liegt. In vielen Bereichen gibt es aber Hinweise auf kontinuierliche Fortschritte. Besonders in der gewerblichen Wirtschaft ging die Gehaltslücke zwischen Architektinnen und Architekten zurück, während in Planungsbüros ein leichter Anstieg der Gehaltslücke zu verzeichnen ist. Dieser Anstieg wird vor allem durch einen höheren Anteil an älteren, berufserfahreneren Kammermitgliedern und durch Personen in leitenden Positionen und in größeren Büros beeinflusst, die tendenziell höhere Gehaltslücken aufweisen.

Deutlich wird in dem Studienupdate, dass nach wie vor auch dann eine Gehaltslücke besteht, wenn sich Frauen und Männer in lohnrelevanten Merkmalen wie Arbeitsumfang, Berufserfahrung, Größe und Art des Arbeitgebers sowie Position im Unternehmen nicht unterscheiden. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen die Fortschritte in Richtung Lohngleichheit, zeigen aber auch, dass insbesondere in den Planungsbüros Handlungsbedarf besteht. Besonders notwendig sind Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen.

Die Sonderauswertungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Reiß & Hommerich erarbeitet, welches auch die Umfragen durchführt.

Zur Sonderauswertung zum Gender-Pay-Gap der Bundesarchitektenkammer

Bild: Willfried Wende (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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