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Gemeinsam modernisieren leichter gemacht

21.09.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Solar Consulting GmbH, Agentur für nachhaltige Kommunikation.

Wohnungseigentümergemeinschaften können Sanierungsstau vermeiden

Gebäudeenergieberater und die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes helfen bei der Entscheidungsfindung. Befinden sich Altbauten im Besitz von Eigentümergemeinschaften, ist ihre Sanierung oft nur mühsam durchzusetzen. Sind die Miteigentümer uneins, kann das die Modernisierungsmaßnahmen verzögern oder sogar blockieren.

„Klug geplant, kann ein solcher Sanierungsstau verhindert werden“, rät Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg. Die Einschaltung eines qualifizierten Gebäudeenergieberaters sorge für eine neutrale Bestandsaufnahme. Die Beratung informiere auch über finanzielle Fördermöglichkeiten. Wichtig ist außerdem: Seit Sommer 2007 beschleunigt das Wohnungseigentumsgesetz die Entscheidungsfindung in der Eigentümergemeinschaft mittels qualifizierter Mehrheiten. Auskunft gibt es bei Energieberatern und beim kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau: 08000 12 33 33.

Mehrfamilienhäuser sind oft im Besitz von Eigentümergemeinschaften. Eine energetische Sanierung solcher großen Objekte ist für die Umwelt und auch für die Heizkostenreduzierung lohnend. „Wo viele Menschen betroffen sind, gibt es aber auch viele Meinungen und Befindlichkeiten“, berichtet Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. „Manche befürchten irrtümlicherweise, dass zuviel Dämmung das Gebäude dicht macht und zu Schimmel führen kann. Einige scheuen die Investitionen.


Andere wiederum wollen möglichst keine Treffen mit dem ungeliebten Nachbarn.“

In dieser potenziell heiklen Gemengelage empfiehlt es sich, Gebäudeenergieberater einzuschalten. Die Berater sind zur Neutralität verpflichtet und nehmen alle Beteiligten gleich ernst. Sie informieren über den Nutzen einer Sanierung: Die Eigentümer erhalten eine höherwertige Wohnung, leichtere Vermietbarkeit und zufriedenere Mieter.


Die Bewohner haben geringere Energiekosten, mehr Komfort und mehr Sicherheit vor Energiepreissteigerungen.

Energieberater geben außerdem einen Überblick über den energetischen Zustand des Hauses und berechnen, welche Maßnahmen wie viel Energie einsparen können. Zusätzlich wird die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ermittelt und aufgezeigt, welche Fördermittel hierfür in Anspruch genommen werden können. Die Kosten für die Dienstleistung der Energieberater werden im Rahmen des Vor-Ort-Beratungsprogramms zum Teil vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen.

Für Eigentümergemeinschaften besonders interessant ist, welche Maßnahmen mit welchen Mehrheiten beschlossen werden können. Dies regelt das im Juli 2007 novellierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG). „Ziel der Novelle ist es, bei baulichen Maßnahmen die Entscheidungsfindung innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu erleichtern“, so Gerhard Freier. „Die sogenannte ‚Allstimmigkeit’ wurde zugunsten qualifizierter Mehrheitsbeschlüsse aufgegeben.“ Instandhaltungsmaßnahmen können jetzt mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Modernisierungsmaßnahmen benötigen eine Dreiviertel-Mehrheit und die Hälfte der Eigentumsanteile.

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