20.04.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Ab 1. Juni 2017 dürfen gefährliche Stoffe und Gemische in Europa nur noch verkauft werden, wenn sie der CLP-Verordnung entsprechen. Darauf weist die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hin. Die europäische CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Mit dem Stichtag endet die letzte Übergangsregelung. Es dürfen nur noch Gemische wie beispielsweise Haushaltsreiniger, Lösemittel oder Bauchemikalien verkauft werden, die nach der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind. Die neue Kennzeichnung lässt sich auf den ersten Blick an Farbe und Form der Piktogramme erkennen. Die CLP-Piktogramme sind rautenförmig mit einem schwarzen Symbol und rotem Rahmen. Sie ersetzen die nicht mehr zulässigen schwarzen Symbole auf orangenem Quadrat. Kunden sollten Produkte mit "alter" Kennzeichnung nach dem 1. Juni 2017 zurückweisen.
Verträge rechtssicher gestalten
Aktuelles Praxiswissen für Nicht-Juristen
✓ Wichtige Inhalte von Verträgen
✓ Unwirksamkeit von Verträgen und Leistungsstörungen
✓ Tipps zur Vertragsgestaltung
Mit der CLP-Verordnung hat die Europäische Union die Empfehlungen der Vereinten Nationen zum sogenannten Global Harmonisierten System (GHS) umgesetzt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling, Packaging) von Chemikalien weltweit zu vereinheitlichen. Die Umstellung auf die neue Kennzeichnung erfolgte schrittweise zuerst für Stoffe und anschließend für Gemische. So hatten die verantwortlichen Hersteller, Importeure und Formulierer genügend Zeit, die neuen Regelungen kennenzulernen und die erforderlichen Änderungen einzuleiten. In den vergangenen zwei Jahren konnten Gemische noch mit der alten Gefahrenkennzeichnung verkauft werden, wenn sie vor dem 1. Juni 2015 bereits in Verkehr gebracht waren und sich beispielsweise in den Verkaufsregalen befanden. Zum 1. Juni endet jetzt die letzte Abverkaufsfrist.
Dieses Stichdatum ist für den Handel von erheblicher Bedeutung. Es dürfen nur noch Gemische verkauft werden, die nach der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind. Für die überwiegende Anzahl der Gemische ist es den Lieferanten gelungen, die neue Kennzeichnung rechtzeitig einzuführen und den Abverkauf der alten Ware zu organisieren. Doch wie ist mit einzelnen Restbeständen umzugehen, die sich möglicherweise noch kurz vor Ablauf der Frist in den Verkaufsregalen befinden? Als Vorbereitung auf den Stichtag sollten solche Restwaren aus den Regalen entfernt werden. Dies betrifft Verkaufsstellen, bei denen eine Selbstbedienung durch die Kunden möglich ist. Außerdem sollte das Verkaufspersonal informiert werden, damit auch aus dem Lager keine Gemische mit abgelaufener Kennzeichnung weitergegeben werden. Für Waren, die auch zum Stichtag noch mit den veralteten Etiketten ausgerüstet sind, könnte eine Rückführung an den Lieferanten erwogen werden. Alternativ könnte umetikettiert werden. Dabei müssen jedoch unbedingt Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen werden. Beispielsweise könnten Vorlieferanten geeignete Etiketten mit der neuen Kennzeichnung zur Verfügung stellen.
Gewerbliche und private Anwender, die Gemische mit der "alten" Kennzeichnung erworben haben und diese aufbrauchen und nicht weiterverkaufen, sind von dieser Frist nicht betroffen. Für die innerbetriebliche Verwendung ist es nicht erforderlich die Kennzeichnung umzustellen. Allerdings muss gegebenenfalls auf eine geänderte Einstufung korrekt reagiert werden. Dann müssen die Betriebsanweisungen eindeutige Umgangsvorschriften für beide Optionen enthalten, also für altes und neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem.
Weitere Informationen zur CLP-Verordnung gibt es im Internetangebot des REACH-CLP-Biozid Helpdesks unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/CLP/CLP.html.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?