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GdW fordert Rechtssicherheit für Bauträger

09.07.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..

Bauträger dürfen nicht erneut in die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen einbezogen werden.

"Das dauernde Hin und Her muss endlich ein Ende haben. Bauträger dürfen nicht erneut in die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen einbezogen werden", forderte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen im Nachgang zur Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. "Das würde einen immensen bürokratischen Aufwand bedeuten und ist für die Unternehmen eine Zumutung", so Gedaschko.

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Im Baugewerbe weicht das Umsatzsteuergesetz von der allgemeinen Besteuerungssystematik ab. Erbringt ein Bauhandwerker eine Bauleistung an einen Unternehmer, der selbst Bauleistungen erbringt, kommt es zur sogenannten Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Damit schuldet nicht mehr der Bauhandwerker die Umsatzsteuer, sondern der Empfänger der Bauleistung. Der Bauhandwerker stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Der Empfänger der Bauleistung muss die Umsatzsteuer selbst berechnen, anmelden und an sein Finanzamt abführen.

Die Finanzverwaltung bezog Bauträger fälschlicherweise in die Umkehr der Steuerschuldnerschaft ein. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2013 jedoch klargestellt, dass Bauträger mit der Veräußerung eigener bebauter Grundstücke oder noch zu bebauender Grundstücke keine Bauleistungen, sondern Grundstückslieferungen erbringen und damit von der Steuerschuldnerschaft ausgenommen werden müssen.

Nun versuchen die Länder, diese Rechtsprechung durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes auszuhebeln und Grundstückslieferungen erneut in die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen einzubeziehen. "Das wird zu erneuten Rechtstreitigkeiten führen und schadet dem Bauträgergeschäft. Bauträger und Bauhandwerker brauchen hier endlich Rechtssicherheit. Das Gesetzgebungsverfahren sollte dazu genutzt werden, den Anwendungsbereich der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen klar und eindeutig zu regeln – aber nicht dazu, von Bauträgern erbrachte Grundstückslieferungen wieder in die Regelung einzubeziehen", appellierte der GdW-Präsident an die Mitglieder des Finanzausschusses.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.


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