08.03.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
In einer Größenordnung von fast 78 Fußballfeldern gehen durch die Ausweitung unserer Siedlungsgebiete täglich wertvolle Natur- und Landwirtschaftsflächen verloren. Dabei haben sich Bund, Länder und Kommunen in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vorgenommen, den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren.
Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn: „Wir beobachten bereits im zweiten Jahr in Folge eine bedenkliche Entwicklung des Flächenverbrauchs. Obwohl der Flächenverbrauch ohnehin viel zu hoch ist, geht der Trend jetzt zusätzlich in die falsche Richtung. Einmal mehr gilt es, bei der Siedlungsentwicklung den Grundsatz ‚Innenentwicklung vor Außenentwicklung‘ zu beherzigen und zu stärken. Mit Blick auf die Verkehrsflächen muss der Erhalt der maroden Straßen und Brücken unbedingten Vorrang vor dem weiteren Ausbau oder gar Neubau haben.“
Bis 2019 war der Flächenverbrauch von ehemals über 120 Hektar je Tag im Jahr 2000 fast zwei Jahrzehnte langsam aber kontinuierlich zurückgegangen. Seit 2020 wurde erstmals wieder eine leichte Zunahme gemessen. Zu fast 50 Prozent geht der Flächenverbrauch mit einer besonders umweltschädlichen Bodenversiegelung einher, wodurch die Böden undurchlässig für Niederschläge werden und bei den zunehmenden Starkregenereignissen das Wasser nicht aufnehmen können. Vermiedener Flächenverbrauch hingegen erhält die Senkenfunktion des Bodens und bindet die klimaschädlichen Treibhausgase. Durch die Begrenzung des Flächenverbrauchs bleiben nicht nur wertvolle Flächen für den Erhalt unserer Biodiversität bestehen, sondern auch Ackerflächen für den wichtigen Anbau von Nahrungsmitteln. Auch bleibt mehr Raum für die so dringend benötigten Maßnahmen für die Energiewende.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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