12.07.2017 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Einsparpotential wird häufig in der Beschäftigung von vermeintlich Selbständigen gesehen, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse jedoch als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer anzusehen sind. Gerade in der Ferienzeit ist die Verlockung für Arbeitgeber groß, urlaubsbedingte Vakanzen mit vermeintlich selbständigen Schülern oder Studenten zu überbrücken.
Im Rahmen einer steuerlichem Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung oder einer Prüfung durch den zuständigen Sozialversicherungsträger wird häufig festgestellt, dass es sich tatsächlich um eine nichtselbständige Beschäftigung und nicht, wie von den Unternehmen dargelegt, um ein selbständiges Auftragsverhältnis handelt.
Die Werbeagentur Strahlemann beschäftigt in den Sommerferien studentische Aushilfskräfte als freie Mitarbeiter im Bereich Layout und Gestaltung.
In diesem Zusammenhang erteilen die freien Mitarbeiter Honorarabrechnungen mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer. Die Werbeagentur macht die in Honorarabrechnungen offen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend.
Steuerabzugsbeträge und Sozialversicherungsanteile werden nicht einbehalten.
Im Rahmen einer Steuerprüfung wird festgestellt, dass die Auftragnehmer nicht selbständig, sondern als Arbeitnehmer anzusehen sind. Daher ist der Auftraggeber als Arbeitgeber anzusehen und hat entsprechende Arbeitgeberpflichten zu erfüllen.
Zu den Arbeitgeberpflichten gehören insbesondere die Einbehaltung der Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers und die Abführung dieser Beträge an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt. Weil der Arbeitgeber seinen Arbeitgeberpflichten nicht nachgekommen ist, kann er vom Betriebsstättenfinanzamt für die noch nicht verjährten Zeiträume entsprechend in Haftung genommen werden.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber bei bestehender Sozialversicherungspflicht dazu verpflichtet, Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung zu leisten und die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einzubehalten und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an den zuständigen Sozialversicherungsträger abzuführen.
Weil der Arbeitgeber seine Arbeitgeberpflichten nicht nachgekommen ist, kann er entsprechend vom Sozialversicherungsträger in Haftung genommen werden.
Im Idealfall kann der Arbeitgeber die Steuerabzugsbeträge an den Arbeitnehmer weiterbelasten.
Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeträge sind die Arbeitgeberanteile vollumfänglich vom Arbeitgeber zu tragen. Hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile können nur die vorangegangenen drei Lohnabrechnungszeiträume an den Arbeitnehmer weiterbelastet werden. Hinsichtlich der übrigen Beträge greift das gesetzliche Rückbelastungsverbot, so dass zusätzlich auch die entsprechenden Arbeitnehmeranteile vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Auch hinsichtlich der in der Honorarrechnung offen ausgewiesenen Umsatzsteuer ist eine Korrektur durchzuführen. Weil der Rechnungssausteller kein Unternehmer ist, ist er nicht berechtigt, Umsatzsteuer offen auszuweisen.
Weil der Rechnungsempfänger die unberechtigt offen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht hat, ist der Vorsteuerabzug rückgängig zu machen. Soweit es sich um ältere Vorgänge aus der Vergangenheit handelt, muss der Rechnungsempfänger den Rückforderungsanspruch des Finanzamts ggf. noch mit einem Zinssatz von 0,5 % monatlich, also 6 % jährlich, verzinsen.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?