31.08.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Nach ihrer Selbsteinschätzung gefragt, geben die Unternehmen den heutigen Stand der Digitalisierung ihrer Büro- und Verwaltungsprozesse auf einer Skala von 1 bis 10 mit 5,3 an. Je größer ein Unternehmen, desto digitaler fühlt es sich im Büro aufgestellt. So schätzen sich die kleinen Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern mit 5,2 von möglichen 10 Punkten ein, die Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern mit 5,5 und die großen Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und mehr mit 5,7. In Bezug auf das digitale Büro sieht sich unter anderem der Maschinen- und Anlagebau mit einem Wert von 5,6 mit am besten aufgestellt. Ver- und Entsorger sehen sich dagegen noch nicht mal bei der Hälfte des Weges angekommen (4,7). "Die Hälfte des Weges ist geschafft. Es darf aber nicht bei Insellösungen für einzelne Unternehmensbereiche bleiben. Das Ziel ist das papierlose Unternehmen 4.0", sagt Nils Britze, Bitkom-Referent Digitale Geschäftsprozesse.
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In fünf Jahren sehen sich die Unternehmen in Sachen Digitales Büro im Schnitt bei einem Wert von 6,8 angekommen. 45 Prozent der Unternehmen wollen dafür auch mehr Geld in die Hand nehmen. Unter den großen Unternehmen sind es 51 Prozent. 17 Prozent aller Unternehmen meinen dagegen, dass die Investitionen ihres Unternehmens in die Digitalisierung von Büro- und Verwaltungsprozessen sogar abnehmen werden. Jedes dritte Unternehmen (35 Prozent) sagt, dass die Investitionen unverändert bleiben.
Die Evaluierung des Einsatzes digitaler Bürolösungen spricht eine deutliche Sprache: So sagen 72 Prozent der Unternehmen, die digitale Lösungen im Büro nutzen, dass seit der Einführung die Performance der internen Büro- und Verwaltungsprozesse zugenommen hat. Auch die Automatisierung habe zugenommen, meinen 69 Prozent der Unternehmen – genauso wie die Erfüllung von Compliance-Richtlinien (68 Prozent), die Kundenzufriedenheit (66 Prozent), die Transparenz (46 Prozent) und die Datensicherheit (46 Prozent). „Man kann sagen: Die Unternehmen, die in die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse investieren, haben einen hausgemachten Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen, die es nicht tun. Investitionen zahlen sich. Das bescheinigt der Großteil jener Unternehmen, die auf digitale Bürolösungen setzen“, so Britze.
Wie digital ihr Unternehmen bereits aufgestellt ist, können Verantwortliche nun auch im Benchmark gegen den Bitkom Digital Office Index herausfinden. Durch Ausfüllen eines Fragebogens erhalten diese den Digital Office Indexwert ihres Unternehmens und können ihn mit dem durchschnittlichen Wert aller befragten Unternehmen, den Unternehmen aus Ihrer Branche und Unternehmen der gleichen Größenklasse vergleichen. Somit erhalten Unternehmen zum einen Hinweise, wie sie in den einzelnen Bereichen im Vergleich zu anderen liegen, aber auch was sie tun können, um noch besser zu werden.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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