Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Fakten: Seit hundert Jahren acht Stunden täglich

05.03.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Der Achtstundentag wird 100. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fasst Geschichte und aktuelle Fakten zusammen.

Im November feiert der Arbeitsschutz ein wichtiges Jubiläum: Vor 100 Jahren führte Deutschland gesetzlich den Achtstundentag ein. In dem jetzt veröffentlichten Faktenblatt "100 Jahre Achtstundentag in Deutschland" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nicht nur einen geschichtlichen Überblick. Zugleich geht das Faktenblatt auf die aktuelle Arbeitszeitsituation der Beschäftigten in Deutschland sowie auf die gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitszeit ein. Schließlich beeinflussen Dauer und Gestaltung der Arbeitszeit maßgeblich die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten.

Anzeige

Störungen im Bauablauf

Rechtssicher vorbeugen, richtig gegensteuern, belastbar dokumentieren

   Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers und Auftragnehmers
   Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers
   Vertragsstrafe und Verzug
   Konfliktmanagement

Jetzt weiterbilden »

 

"Acht Stunden arbeiten, acht Stunden Freizeit, acht Stunden Schlaf." So lautete Mitte des 19. Jahrhunderts die Forderung des walisischen Unternehmers Robert Owen. Das Postulat des Sozialreformers wurde von der Arbeiterbewegung in Deutschland aufgegriffen und hier 1918 erstmals gesetzlich festgeschrieben. Die Arbeitszeitverordnungen 1923 und 1938 ließen durch Ausnahmeregelungen auch wieder Zehnstundentage zu. 1994 schließlich trat das Arbeitszeitgesetz in Kraft. Die acht Stunden werktäglicher Arbeitszeit werden hier um umfangreiche Flexibilitätsspielräume ergänzt. So kann beispielsweise die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen durchschnittlich acht Stunden Arbeit am Tag nicht überschritten werden. Einige Gruppen sind jedoch vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen, dazu gehören unter anderem Selbstständige, leitende Angestellte, Chefärzte oder Beamte.

Einblicke in die deutsche Arbeitszeitrealität gewährt die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015. Neue Auswertungen zeigen, dass etwa zwei Drittel der Beschäftigten spätestens neun Stunden nach Arbeitsbeginn Feierabend machen. Die übrigen 34 Prozent der Beschäftigten sind länger als neun Stunden bei der Arbeit, wobei für elf Prozent der Beschäftigten erst nach mehr als zehn Stunden der Arbeitstag zu Ende geht. Je länger die Arbeitszeit, umso häufiger berichten Beschäftigte über eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Auch einige gesundheitliche Beschwerden nehmen mit steigender Arbeitszeit zu. So geben 31 Prozent der Befragten, die spätestens nach neun Stunden die Arbeit beenden, an, unter Schlafstörungen zu leiden. Von den Beschäftigten, die nach mehr als zwölf Stunden Feierabend machen, berichtet dies beinahe die Hälfte (46 %). Diese und weitere Fakten unterstreichen die Bedeutung einer guten Arbeitszeitgestaltung, die sowohl den betrieblichen Erfordernissen als auch dem Schutz der Beschäftigten gerecht wird.

nach oben
FAQ