11.04.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäisches Parlament.
Unter Fake News versteht man absichtlich, also gezielt lancierte Falschmeldungen (Desinformation und Hoaxes), die als Journalismus "getarnt" werden, mit dem Ziel, Leser zu manipulieren. Fake News sind Teil des Trends der "postfaktischen Weltsicht": Die Oxford Dictionaries haben das Wort "post-truth", auf Deutsch "postfaktisch", zum internationalen Wort des Jahres 2016 gewählt. ("Postfaktisch" ist auch in Deutschland zum Wort des Jahres 2016 gekürt worden). Dieses Adjektiv beschreibt "Umstände, in denen die öffentliche Meinung weniger durch objektive Tatsachen als durch das Hervorrufen von Emotionen und persönlichen Überzeugungen beeinflusst werde".
Falschmeldungen sind kein neues Phänomen, doch durch die sozialen Netzwerke, mit ihren Instrumenten der Personalisierung und des Teilens, können sie sich rascher verbreiten. In den letzten drei Monaten des US-Präsidentschaftswahlkampfes haben virale Fake News ein höheres Engagement der Facebook-Nutzer ausgelöst als echte, reale Nachrichten. Eine der erfolgreichsten Falschmeldungen (Hoaxes) war, dass Papst Franziskus angeblich zur Wahl von Donald Trump aufgerufen habe.
Fake News werden aus verschiedenen Motiven in Umlauf gebracht. Einige Verfasser von Fake News verfolgen rein kommerzielle Interessen. Sie wollen Nutzer auf ihre Websites locken und so durch dort platzierte Werbung Geld verdienen ("Clickbaiting"). Fake News können aber auch der bewussten Desinformation der Öffentlichkeit dienen und sollen Menschen in eine bestimmte Richtung lenken. Ziel ist, politische Gegner zu schwächen. Diese Strategie wird sowohl von Staaten (Beispiel: Informationsoperationen durch Russland im Ukraine-Konflikt) als auch nicht-staatlichen Akteuren eingesetzt (Beispiel: US-Wahlkampf).
Die EU-Abgeordneten haben am vergangenen Mittwoch (5.4.) über das Thema debattiert. Es herrschte keine Einigkeit darüber, wie am besten gegen die Verbreitung von Hasskommentaren und Fake News im Internet vorgegangen werden solle. Manche Abgeordneten bevorzugten das Konzept der Selbstregulierung, während andere sich für rechtliche Maßnahmen und Strafen aussprachen. Andere wiederum kritisierten derartige Schritte als Versuche, das Internet mundtot zu machen, abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen sowie ein "Wahrheitsministerium" (wie in George Orwells Roman "1984") einzurichten.
Die niederländische EU-Abgeordnete Marietje Schaake (ALDE) argumentierte: "Wenn wir die Rechtsstaatlichkeit im Internet sicherstellen wollen, dann ist Zensur keine Alternative." Sie fügte aber hinzu: "Ich fühle mich nicht beruhigt, wenn Silicon Valley oder Mark Zuckerberg nun de facto unsere Realitäten und Wahrheiten gestalten."
Der britische Abgeordnete Andrew Lewer (EKR) wiederum fragte: "Wer bestimmt, was Hasskommentare sind?" Er warnte, dass "intensivierte Bemühungen im Vorgehen gegen Hassreden zwar löblich erschienen, wenn man aber keine Vorsicht walten lasse, auch zu Zensur führen könnten".
Die slowenische Abgeordnete Tanja Fajon (S&D) begrüßte den Verhaltenskodex der EU-Kommission gegen Hassreden im Internet, lud sie aber dazu ein, auch rechtliche Maßnahmen zu erwägen. Außerdem forderte sie Strafen für diejenigen, die Fake News oder illegale Inhalte nicht löschten. Der österreichische Abgeordnete Josef Weidenholzer (S&D) argumentierte ähnlich: "Der Code of Conduct ist ein wichtiger Schritt, freiwillige Selbstverpflichtung ist allerdings zu wenig."
Die EU-Abgeordnete Monika Hohlmeier (EVP) aus Deutschland betonte, es dürfe in der digitalen Welt keinen "rechtsfreien Raum" geben. Sie sagte auch: "Es gibt zwar eine Meinungsfreiheit, aber es gibt keine alternativen Fakten. Es gibt Tatsachen." Und sie führte weiter an: "Es ist zwingend notwendig, auch rechtliche Regelungen EU-weit zu ergreifen, um tatsächlich effektiv reagieren zu können."
Die deutsche Abgeordnete Martina Michels (GUE/NGL) betonte, es sei naiv anzunehmen, dass das Problem nur durch bessere Regulierung verschwinde. "Die Ursachen von Rassismus, Populismus und seinen Informationslügen, Hassreden [...] liegen nicht im Internet, sondern in der Gesellschaft. Es ist das gesellschaftliche Klima, das wir verändern müssen."
Auch die deutsche Abgeordnete Julia Reda (Grüne/EFA) äußerte sich skeptisch: "Keine Technologie ist in der Lage, die wichtigen Entscheidungen zu treffen, die nötig sind, um Hasskommentare zu identifizieren. Wenn man sich nur auf Technik verlässt, helfen wir nicht den Opfern und unterdrücken Redefreiheit." Es sei notwendig, in die Ausbildung und Schulung von Behörden und Beamten und in die Unterstützung von Basisinitiativen zur Bekämpfung von Hassreden zu investieren.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?