25.11.2019 — Rolf Becker. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Eine im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässige Firma Fivestar Marketing hatte Bewertungen an Hoteliers verkauft. Das Landgericht München untersagte auf Betreiben des Urlaubsportals HolidayCheck den Verkauf von Bewertungen, denen keine tatsächlichen Übernachtungen in der bewerteten Unterkunft zugrunde liegen. Zudem müssen die Bewertungen gelöscht werden. Es erging ein Versäumnisurteil (nicht rechtskräftig), weil auf Beklagtenseite niemand erschienen war.
Aufbau und Leitung eines Compliance-Management-Systems
Das Gericht ließ weder den offenbar schriftlich vorgebrachten Einwand gelten, die Bewerter seien selbst verantwortlich, noch konnte die Beklagte deutlich machen, wie es bei den gleichen Bewertern in kürzester Zeit zu rund 30 Bewertungen von Unterkünften an unterschiedlichen Orten kommen konnte.
Durch das Urteil rückt ein grundsätzliches Problem in das Blickfeld der Medien. Fake-Bewertungen gibt es nicht nur bei Hotels, sondern auch beispielsweise Amazon muss sich damit herumschlagen.
Bewertungen sind äußerst hilfreich bei einem Online-Verkauf. Das macht sie so wertvoll, dass man für eine gefälschte Amazon-Bewertung mehr als 19 Euro hinblättern musste. Auch für Google und Facebook lassen sich Bewertungen kaufen. Der Versandriese hat sich ebenfalls schon mehrfach mit Hilfe von deutschen Gerichten gegen diese Praxis gewehrt. Gegner war auch hier in mehreren Fällen die o.g. Firma. Fake-Bewertungen beeinträchtigen das Vertrauen der Konsumenten in die Bewertungen und werten damit ein wesentliches Asset der Unternehmen ab.
Das OLG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 22.02.2019, 6 W 9/19) hatte ebenfalls das Verbot ausgesprochen, mit bezahlten Kundenbewertungen zu werben ohne auf den Vorteil hinzuweisen, den der Bewerter erhalten hatte.
Nach § 5a Abs. 6 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte. Naturgemäß kennzeichnet niemand, der Bewertungen selbst erstellt oder diese kauft, entsprechend. Zudem liegt nach Ansicht der Frankfurter Richter auch immer eine Irreführung nach § 5 Abs. 1 UWG vor, da über die Hintergründe der Bewertung getäuscht wird und damit mittelbar über die Eigenschaften der bewerteten Waren.
In der Regel werden Fake-Bewertungen automatisiert erstellt und sind häufig von schlechter Qualität und damit eigentlich auch leicht aufzudecken. Werden allerdings freie Mitarbeiter mit dem Verfassen solcher Bewertungen befasst, wird es schwieriger. Wie das obige Verfahren zeigt, kommt man aber auch diesem Vorgehen auf die Schliche.
Neu ist das nicht. Der Autor dieser Zeilen hat selbst bereits schon im Jahr 2010 solche Bewertungen aufgedeckt und Unterlassungsansprüche vor Gericht durchgesetzt (LG München I Az. 9HK O 2694/10 Beschluss v. 05.02.2010). Der beklagten Firma wurde es verboten mit Bewertungen zu werben ohne darauf hinzuweisen, dass die Bewertungen im Auftrag erstellt wurden. Der Streitwert betrug schon damals 50.000 Euro.
Wie schnell man in den Bereich unzulässiger Werbung kommen kann, zeigt das Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 23.11.2010, Az. I-4 U 136/10). Dort wollte ein Händler Bewertungen mit einem Rabatt belohnen:
"Sie sind von uns begeistert oder wollen einfach Ihre Meinung über uns mit anderen teilen? Wenn Sie innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt unserer Waren eine Bewertung auf dem folgenden Meinungsportal abgeben: "Internetadresse X" und uns eine Kopie der Bewertung per Email an „internetadresse“ senden, erhalten Sie von uns nachträglich einmalig einen Preisrabatt von 10 % auf den Warenwert Ihrer letzten Bestellung (Überweisung auf Ihr Konto). 25 % extra Sonderrabatt: Sollte Ihr Bericht von der D Gemeinde als mindestens durchschnittlich „hilfreich“ bewertet werden, erhalten Sie sogar 25 % Rabatt auf den Warenwert Ihrer letzten Bestellung (Überweisung auf Ihr Konto)."
Auch hier fehlte den Richtern der Hinweis auf die Belohnung bei der Bewertung.
Ein weiteres problematisches Thema sind Bewertungen, wenn ein Unternehmen verkauft wird oder sich strukturell ändert. So untersagte das OLG Frankfurt die Werbung mit Facebook-Likes für eine Restaurant-Kette. Die Beklagte hatte sowohl die Bewertungen als auch die Likes, die die Restaurants während ihrer Zeit als Teil des systemgastronomischen Konzepts der Klägerin erworben hatten, auch nach einer Trennung unverändert auch für ihre nunmehr neuen A-Restaurants bestehen lassen. Hierin sahen die Richter des OLG eine Irreführung nach § 5 UWG (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2018, Az. 6 U 23/17).
Beachten Sie, dass Social Media Konten nicht immer mit verkauft werden können. Ebay und Co können die Übertragung von Konten und damit auch der Bewertungen im Kleingedruckten untersagen.
Bild: Burst (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?