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Fahrenschon: „Angemessene Regulierung dringend erforderlich“

18.04.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband.

Als „dringend erforderlich“ bezeichnet Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), eine angemessene Regulierung für Kreditinstitute je nach Risikogehalt und Größe.

Die Initiative Deutschlands und Großbritanniens, regulatorische Erleichterungen für kleine und mittlere Kreditinstitute mit weniger komplexen Geschäftsmodellen herbeizuführen, sei daher sehr zu begrüßen, so Fahrenschon.

Die Baseler Eigenkapitalvorschriften (Basel III) sind nach eigenem Anspruch des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht auf international tätige Großbanken zugeschnitten. In der EU wurden sie mit der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD IV) und der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) umgesetzt. Nach Ansicht des DSGV differenziert das Regelwerk derzeit nicht genug nach Größe, Risikogehalt und Geschäftsmodell. Teile des Regelwerks stehen derzeit auf EU-Ebene auf dem Prüfstand.

Damit die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen und Gewerbetreibende nicht erschwert wird, forderte Fahrenschon, die reduzierte Eigenkapitalunterlegung dieser Kredite durch den sogenannten KMU-Skalierungsfaktor, beizubehalten. Auch bei den Meldeanforderungen müssten mittelständisch orientierte Kreditinstitute Entlastung erfahren. Fahrenschon: „Es geht hier nicht um eine regulierungsfreie Zone, sondern um einen angemessenen Rahmen für Stabilität, Vielfalt und die flächendeckende Versorgung von Privaten und Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen. Das wollen wir dauerhaft sicherstellen.“




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