05.03.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Diese Grundsatzmitteilung enthält eine Vielzahl von Vorschlägen und Ankündigungen in sechs Handlungsfeldern mit dem Ziel, die laufende Transformation und Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft und Industrie zum Erfolg zu führen: (1) bezahlbare Energie, (2) Leitmärkte, (3) Finanzierung, (4) Kreislaufwirtschaft und Zugang zu Rohstoffen, (5) globale Märkte und internationale Partnerschaften und (6) Kompetenzen.
Mit dem Clean Industrial Deal hat die EU-Kommission ein Konzept vorgelegt, um die grüne Transformation zu einem Business Case zu machen. Der europäischen Industrie kommt dabei eine Schlüsselrolle zu:
Durch attraktive Rahmenbedingungen und kluge Unterstützung kann sie internationaler Vorreiter bei der Erforschung, Entwicklung und Herstellung sauberer und nachhaltiger Technologien sein und gleichzeitig ihren Beitrag zum Erreichen der EU-Klimaziele leisten. Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld intensiv mit Vorschlägen eingebracht, von denen viele nun aufgegriffen wurden. Dies gilt etwa für den Aufbau neuer Leitmärkte n für effiziente, klimafreundliche Technologien, wirksamen Carbon-Leakage-Schutz sowie dazu, neue Absatzmärkte zu erschließen. Nun ist es entscheidend, dass die Umsetzung unter polnischer Ratspräsidentschaft rasch angegangen werden kann.
Der Green Deal hat dazu beigetragen, die Energiepreise in Europa nach 2022 zu stabilisieren und zu senken. Die Ausbaurekorde bei Neuinstallationen von Solar- und Windkapazitäten sorgen für eine sinkende Gasnachfrage, mehr Unabhängigkeit bei der Energieversorgung und eine klima- und umweltfreundlichere Energieproduktion: Im Jahr 2023 wurden 56 GW neue Solarkapazität und 16 GW neue Windkapazität installiert, während die Gasnachfrage gegenüber dem Vorkrisenniveau um 18 % gesunken ist.
Trotz dieser Erfolge steht die europäische Wirtschaft unter Druck. Bezahlbare, nachhaltige und verlässliche Energie wird dringend benötigt, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken. Um die Sektorenkopplung voranzubringen und die Transformation zu unterstützen, müssen vor allem die Strombezugskosten sinken.
Die Kommission hat nun weitere Maßnahmen für eine Senkung der Energiepreise vorgelegt. Dazu zählen insbesondere die weitere Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die bessere EU-Planung und Ausbau grenzüberschreitender Infrastrukturen, die Absicherung grüner Direktlieferverträge (PPAs) und Stärkung von Energiegemeinschaften. Auch stellt die Mitteilung klar, dass staatliche Zuschüsse zu den Netzentgelten im Grundsatz möglich sind.
Teile der Vorschläge wurden durch die Bundesregierung bereits umgesetzt: die Stromsteuer ist für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bereits auf das Mindestmaß gesenkt worden; auch Direktstromverträge zwischen Wirtschaft und Energieversorgern existieren bereits. Insofern begibt sich die EU-Kommission hier auf einen Weg, den Deutschland schon geht.
Bezahlbare Energiepreise sind aus Sicht des BMWK zentral für die Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Klimaschutz der Industrie und für die Kosten der Haushalte. Die Beschleunigung von Erneuerbaren und Infrastruktur, die bessere EU-Planung von Infrastruktur und der Ausbau von Speichern und Flexibilität sind gute strukturelle Maßnahmen zur Senkung der Preise. Wichtig ist, dass auch kurzfristig Maßnahmen zur Energiekostensenkung ergriffen werden können, z.B. im Bereich der Netzentgelte oder der Strompreiskompensation.
Die Kommission hat heute zudem zwei Omnibus-Pakete vorgelegt: eines zum Thema Nachhaltigkeit und eines zur Vereinfachung von Investitionen. Diese sollen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von bürokratischen Belastungen und Berichtspflichten befreien und so einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten. Die Vorschläge greifen wichtige Anliegen zur Entlastung der Unternehmen auf. Für eine solche Entlastung hatte sich das BMWK eingesetzt und zugleich auf Wahrung des Schutzniveaus gedrängt.
Die einzelnen Vorschläge aus allen drei Bereichen werden nun eingehend geprüft. Die neue Bundesregierung wird diese abschließend mit der EU-Kommission und in den zuständigen EU-Gremien beraten.
Bild: Appolinary Kalashnikova (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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