27.05.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).
Das ergibt eine vom IVD durchgeführte Umfrage mit über 1.100 Teilnehmern. "Die Umfrage macht offenkundig, wie sehr Immobilieneigentümer die Dienstleistungen und das Know-how unserer Experten benötigen. Wer die Vorgaben der EnEV nicht kennt, kann sie auch nicht einhalten und begeht so schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit", sagt Dr. Christian Osthus, Leiter der IVD-Rechtsabteilung.
Vor einem Jahr, am 1. Mai 2014, trat die Novelle der EnEV in Kraft. Damit kam es zu neuen Pflichten für Eigentümer, aber mittelbar auch für Verwalter und Immobilienmakler im Hinblick auf den Energieausweis. Wird eine Immobilie in einem kommerziellen Medium inseriert, müssen verschiedene Angaben aus dem Energieausweis in der Anzeige aufgenommen werden. Zudem muss ein Energieausweis bei der Besichtigung des Objektes nicht mehr nur zugänglich gemacht werden, sondern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Kommt der Eigentümer der Pflicht zur Vorlage des Energieausweises nicht nach, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Seit dem 1. Mai 2015 handelt auch derjenige ordnungswidrig, der die Pflichtangaben unterlässt oder unvollständig vornimmt, sofern ein Energieausweis tatsächlich vorliegt. "Das Bußgeld kann dabei auch dem Makler oder Verwalter drohen, obwohl sich die EnEV in erster Linie an den Eigentümer richtet", merkt Osthus an.
Knapp ein Viertel der befragten Mitglieder sehen bei der Umsetzung der Vorgaben Probleme. 95 Prozent der Teilnehmer machen das daran fest, dass die EnEV rechtlich zu kompliziert gestaltet ist. Häufig stellen Eigentümer aufgrund des hohen zeitlichen und finanziellen Aufwands keinen Energieausweis zur Verfügung oder die Erstellung verzögert sich unverhältnismäßig.
"Das ist auch darauf zurückzuführen, dass Eigentümer teilweise unzureichend über die rechtlichen Anforderungen informiert sind", erklärt Osthus. So liegt nur in etwa der Hälfte der Fälle, in denen eine Immobilie vermarktet werden soll, auch der notwendige Energieausweis bereits vor - in über zehn Prozent der Fälle weigert sich der Eigentümer gar die Erstellung des Energieausweises zu beauftragen.
"Unsere Mitglieder sehen sich in der Pflicht", stellt Osthus fest. 90 Prozent der befragten Teilnehmer informieren demnach die Eigentümer über ihre zu erfüllenden Vorgaben der EnEV. 65 Prozent beauftragen für ihre Kunden den notwendigen Energieausweis oder fordern den Eigentümer in knapp 60 Prozent der Fälle auf, die Erstellung eines solchen zu beauftragen. Dementsprechend gaben nur vier Prozent der befragten Makler und Verwalter an, schon einmal, etwa von einem Mitbewerber, abgemahnt worden zu sein.
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