10.05.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH.
Eine energetische Modernisierung senkt die Heizkosten bei älteren, unsanierten Häusern. Wer sparen will, muss aber vorher investieren. Damit die Energiesparmaßnahmen nicht an Geldmangel scheitern, unterstützt der Staat private Hausbesitzer mit speziellen Förderprogrammen – sowohl für eine Komplettsanierung des ganzen Hauses als auch für einzelne Maßnahmen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) gibt einen Überblick über die wichtigsten Fördertöpfe. Bei der Suche nach der individuell passenden Fördermöglichkeit für das eigene Haus hilft zudem die Online-Förderdatenbank.
Viele Maßnahmen helfen beim Heizkostensparen. Orientierung bietet eine unabhängige Vor-Ort-Energieberatung. Ein fachkundiger Experte prüft das Haus und die Heizung gründlich auf energetische Schwachstellen. Danach nennt er Verbesserungsmöglichkeiten, schätzt die Kosten ab und sagt, welche Fördermöglichkeiten infrage kommen. Ein- und Zweifamilienhausbesitzer können sich die Vor-Ort-Energieberatung mit bis zu 800 Euro bezuschussen lassen. Den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt der Energieberater. Kompetente Experten finden sich unter www.die-hauswende.de oder www.energie-effizienz-experten.de.
Ob Komplettsanierung, Fenstermodernisierung, Wärmedämmung oder Heizkesseltausch – viele Hausbesitzer nutzen das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ der staatlichen KfW-Bank. Eine energetische Rundumsanierung der eigenen vier Wände unterstützt die KfW zum Beispiel mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro. Dabei gilt: Je mehr Energie durch die Sanierung eingespart wird, desto höher fällt die Fördersumme aus.
Unterstützt werden aber auch einzelne Maßnahmen, etwa die Modernisierung des Heizkessels mit einem Zuschuss von bis zu 7.500 Euro sowie eine Wärmedämmung oder der Austausch alter Fenster mit jeweils bis zu 5.000 Euro. Hausbesitzer haben die Wahl zwischen einem direkten Investitionszuschuss oder einem KfW-Förderkredit zu sehr günstigen Konditionen – meist übernimmt der Staat dabei einen Teil der Zinslast. Da die KfW-Bank keine Filialen unterhält, kann die Förderung bei fast allen Hausbanken beantragt werden. Wichtig ist: Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.
Über das BAFA wird nicht nur die Vor-Ort-Energieberatung unterstützt, sondern auch die Nutzung effizienter Heizungstechnik mit erneuerbaren Energien zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung. So werden Solarthermieanlagen mit mindestens 2.000 Euro bezuschusst, Wärmepumpen mit mindestens 1.300 Euro und Pelletkessel ab 3.000 Euro.
Wird eine besonders alte und ineffiziente Gas- oder Ölheizung gegen moderne Heiztechnik mit erneuerbaren Energien getauscht, gibt es neuerdings einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent auf den Förderbetrag. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig das Heizungssystem optimiert wird. Dies wird zusätzlich pauschal mit 600 Euro gefördert. Förderanträge können beim BAFA auch noch bis zu neun Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizung gestellt werden. Antragsformulare für die BAFA-Förderung kann man direkt im Internet herunterladen.
Darüber hinaus bieten Bund, Länder und andere Institutionen viele weitere Förderprogramme für die energetische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern an. Diese sind ebenfalls in der regelmäßig aktualisierten Online-Förderdatenbank der Informationskampagne „Die Hauswende“ enthalten.
Ins Leben gerufen wurde die Informationskampagne „Die Hauswende“ von der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea). Neben der dena sind das Bundeswirtschaftsministerium sowie Unternehmen und Verbände aus den relevanten Branchen beteiligt.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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