16.09.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).
149.500. Das ist die Zahl der beim Bundeskriminalamt registrierten versuchten und vollendeten Wohnungseinbruchdiebstähle im Jahr 2013 in Deutschland. Dies sind rund 5.000 mehr als noch im Jahr 2012. Allein in Baden-Württemberg stieg die Zahl der Einbrüche im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent auf 11.295. Während in Nordrhein-Westfalen mit 11.500 erfassten Einbrüchen oder Einbruchsversuchen der höchste Wert seit fünf Jahren festgestellt wurde, ist das Risiko, Opfer eines Einbruchs zu werden, in Bremen, Hamburg und Berlin besonders hoch. 2013 wurden in diesen Städten pro 100.000 Einwohner die meisten versuchten und vollendeten Einbrüche gezählt.
"Um Einbrüchen vorzubeugen und das Sicherheitsgefühl der Bewohner zu erhöhen, gibt es für Eigentümer und Mieter eine Vielzahl an Möglichkeiten, sicherheitstechnische Nachrüstungen vorzunehmen", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. Allerdings haben Mieter keinen Anspruch auf nachträglich eingebaute Sicherheitssysteme durch den Vermieter. Sicherheitstechnische Ein- und Umbauten nach Ermessen des Mieters sollten in jedem Fall im Einverständnis und in Abstimmung mit dem Vermieter geschehen.
Hauseingangs-, Wohnungs- und Kellertüren sowie Fenster, Balkone und Terrassen stehen besonders im Fokus der Einbrecher. Entsprechend vielseitig sind hierfür mögliche Sicherheitsmaßnahmen. Generell gilt, dass diese Objekte einbruchhemmend und nicht mit körperlicher Gewalt oder ohne den Einsatz von entsprechendem Werkzeug zu öffnen sein sollten. "Die Polizei empfiehlt Türen und Fenster ab der Widerstandsklasse RC 2", erläutert Schick. "Diese Objekte werden einem umfänglichen Praxistest unterzogen und man kann sich sicher sein, dass die Gesamtkonstruktion mit den entscheidenden Teilen - Rahmen, Beschlag, Verglasung bzw. Türblatt, Zarge und Schloss - aufeinander abgestimmt sind." Die höchste Sicherheit bieten Türen und Fenster mit der Widerstandsklasse RC 6.
Um die Sicherheit auch von Bestandsimmobilien zu erhöhen, können diese Türen und Fenster ebenso in bestehende Gebäude eingebaut werden. "Bei Nachrüstungen ist allerdings zu beachten, die Komponenten sinnvoll aufeinander abzustimmen und den Einbau fachgerecht durchführen zu lassen", erklärt Schick. "Gerade beim Einbau eines Schlosses bedarf es einer intensiven Auseinandersetzung mit den jeweiligen Anforderungen."
Besonders geschützte Profilzylinder, zusätzliche Zylinderabdeckungen, verlängerte Schließbleche, Einsteckschlösser und Hintergreifhaken - die Möglichkeiten sind vielseitig. Polizeiliche Beratungsstellen oder der örtliche Fachbetrieb stehen einem Interessierten bei dieser wichtigen Entscheidung beratend zur Seite. Nicht alle Umbauten sind sinnvoll Während die Überwachung des Eingangsbereichs von Mietshäusern durch eine Videokamera rechtlich generell verboten und nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erlaubt ist, bildet mitunter der Einsatz von geprüften einbruchhemmenden Rollläden eine weitere sicherheitstechnische Maßnahme. Auch hier werden die entsprechenden Produkte ab Widerstandsklasse RC 2 empfohlen. "Allerdings passiert die Hälfte aller Einbrüche bei Tag und bei hochgezogenen Rollläden, weshalb dies eher als ergänzende Maßnahme zu sehen ist", gibt Schick zu bedenken.
Neben den technischen Hilfsmitteln können aber auch kostenlose Maßnahmen helfen, Einbrüche zu verhindern. Hierzu zählen unter anderem die Sensibilität der Bewohner, auf fremde Personen im Haus oder auf dem Grundstück zu achten, den Haus- und Wohnungsschlüssel niemals außerhalb der Wohnung zu verstecken, Fenster- und Balkontüren auch bei kurzer Abwesenheit fest zu verschließen und einen bewohnten Eindruck zu vermitteln, indem der Nachbar regelmäßig den Briefkasten leert, falls der Bewohner länger nicht in der Wohnung ist.
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