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DRSC-Stellungnahme an das IDW betreffend ERS HFA 48

23.08.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee.

Das DRSC hat am 16. August eine Stellungnahme an das IDW betreffend ERS HFA 48 Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 adressiert. Darin kommentiert es sowohl den ursprünglichen Entwurf (vom 13.05.2016) als auch dessen Fortsetzung betreffend Hedge Accounting vom 14.06.2016

Im Allgemeinen hält das DRSC den ERS HFA 48 Entwurf für schwer lesbar, insb. aufgrund umfassender, aber unnötiger Wiedergabe von IFRS 9-Regelungenn sowie aufgrund der undeutlichen Differenzierung der Ausführungen danach, ob sie (eher nur) für Finanzdienstleister oder (auch) für Nichtfinanzdienstleister relevant sind. Inhaltliche Anmerkungen im Detail hat das DRSC vor allem zu den Ausführungen betreffend die Kategorisierung – und hier zur Anwendung des Geschäftsmodellkriteriums – gemacht.

Abschließend weist das DRSC darauf hin, dass wegen der noch ausstehenden Teile von ERS HFA 48 betreffend Impairment und Modifikationen seine Analyse und somit Stellungnahme noch nicht abschließend ist.




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