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DRSC nimmt Stellung zum Referentenentwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes

27.04.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..

Umsetzungsbestreben befürwortet, aber ...

Das DRSC hat am 22. April 2016 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes an das BMJV übermittelt. Darin befürwortet das DRSC das grundsätzliche Bestreben, die CSR-Richtlinie „eins zu eins“ umzusetzen. Das DRSC weist aber auch auf die lange Tradition der Lageberichterstattung in Deutschland und die Bedeutung des Lageberichts als ein bewährtes und etabliertes Kommunikationsmedium hin. Damit der (Konzern-)Lagebericht weiterhin seiner primären Aufgabe (Bereitstellung von vergangenheits-, stichtags- und zukunftsbezogenen Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens) gerecht werden kann, sei eine vollständige und in sich geschlossene Berichterstattung unabdingbar. Dies sollte – nach Ansicht des DRSC – auch mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie weiterhin gewährleistet sein. Im Detail werden in der Stellungnahme des DRSC unter anderem die Themenblöcke Verbraucherbelange, Wesentlichkeitsgrundsatz, Prüfung sowie das Verhältnis der Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung zu bisherigen Angabepflichten im (Konzern-)Lagebericht behandelt.

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hatte am 11. März 2016 den RefE eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Mit dem Gesetzesvorhaben sollen die EU-Vorgaben betreffend die sogenannte CSR-Berichterstattung in deutsches Recht transformiert werden. Die CSR-Berichterstattung umfasst gemäß der CSR-Richtlinie eine nichtfinanzielle Erklärung sowie Angaben zum Diversitätskonzept der Unternehmen.



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