25.03.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer e.V..
Grundlage für den Report ist eine Umfrage unter den 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) zu deren Bescheinigungsdienstleistungen und Beratungsschwerpunkten im Bereich der Außenwirtschaft.
Compliance & Berichterstattung auf Basis tatsächlicher Emissionswerte
"Der grenzüberschreitende Handel wird immer komplexer", erklärt Melanie Vogelbach, DIHK-Bereichsleiterin Internationale Wirtschaftspolitik, Außenwirtschaftsrecht. "Das liegt zum einen an den zunehmenden geopolitischen Spannungen und Handelsbeschränkungen, zum anderen aber auch an aufwendigen Berichts- und Dokumentationspflichten für international agierende Unternehmen, beispielsweise zu Lieferketten und Nachhaltigkeit." Europas Betriebe fühlten sich "erdrückt von der Vielzahl an Regulierungen", berichtet Vogelbach.
So zeigt der Report, dass der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wie auch im Jahr 2024 Top-Themen unter den IHK-Beratungsdienstleistungen in der Außenwirtschaft waren. Doch auch der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die weiterhin bestehenden Sanktionen durch die Europäische Union erzeugen einen hohen Informationsbedarf.
"Die weitreichenden Aus- und Einfuhrverbote, Sanktionsvorschriften im Dienstleistungsbereich sowie Transportverbote stellen die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen", erläutert DIHK-Bereichsleiterin Vogelbach. Neben den EU-Maßnahmen gegen Russland und Belarus rückten aber auch zunehmend die gegenseitigen Sanktionen zwischen den USA und China in den Fokus, gibt sie zu bedenken.
Denn auch diese können exterritoriale Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben.
Neben der Beratung von Unternehmen gehört auch die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sowie Carnets zu den außenwirtschaftlichen Kernaufgaben der IHKs. Ein Ursprungszeugnis ist ein in manchen Ländern für die Wareneinfuhr verpflichtendes Dokument, das den Ursprung der Waren bescheinigt. Carnets ermöglichen Unternehmen und Privatpersonen ein vereinfachtes Zollverfahren, wenn sie Waren wie Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittländer exportieren möchten.
2024 haben die IHKs rund 1,08 Millionen Ursprungszeugnisse für Ausfuhrsendungen in Deutschland ausgestellt. Dies ist ein leichter Rückgang von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei stieg der Anteil der elektronisch ausgestellten Ursprungszeugnisse 2024 auf einen Rekordwert von 91 Prozent an.
Die Zahl der ausgestellten Carnets ging im Jahr 2024 minimal auf 21.634 zurück (2023: 22.140). Jedoch stieg der Gesamtwert der mit diesen Dokumenten zeitweise ins Ausland gelieferten Waren auf 1,88 Milliarden Euro an. Seit 2023 kann das Carnet in Deutschland elektronisch beantragt werden. Die Zahl der IHKs, die diesen Service anbieten, wuchs zuletzt auf 71 (von insgesamt 79) an. Zusammen mit der Internationalen Handelskammer (ICC) arbeitet die DIHK nun an der vollständigen Digitalisierung des Carnet-Verfahrens.
Sie finden die gesamten Umfrageergebnisse hier zum Download:.
Bild: Julius Silver (Pexels, Pexels Lizenz)
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