01.12.2015 — Annika Thies. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte im Jahr 2010 mit einem Fall zu tun, bei dem es u. a. um die Wegenutzung und das Wegerecht in Bezug auf den Transport eines Christbaumes ging.
Die Situation stellte sich folgendermaßen dar: Dem Kläger gehörte das Grundstück, wodurch sich der Weg zog, der zum Grundstück der Beklagten führte, da dieses über keinen eigenen Zugang zur Straße verfügte. Das Wegerecht lag bei den Klägern und die Wegenutzung sollte sich nach dem für ein gut eingerichtetes Einfamilienhaus Üblichen richten.
Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern gegenüber Gemeinden
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Grundstücke und ihre öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen »Zu Weihnachten schafften sich die Beklagten einen Christbaum an, den sie über besagten Weg transportierten. Allerdings befanden die Kläger, dass der Transport eines Nadelbaums über die übliche Nutzung hinaus ginge und die Beklagten daher einer allgemeinen Reinigungspflicht unterliegen würden.
In seinem Urteil entschied das OLG Frankfurt/Main am 1. Juni 2010 (Aktenzeichen 19 U 273/08), das – sollte der Tannenbaum beim Hin- oder Rücktransport eine Nadelspur hinterlassen – dies zu einer situativen (nicht zu einer allgemeinen) Reinigungspflicht aufgrund von übermäßiger Nutzung des Weges führen könne.
Die Tannennadeln waren allerdings nur einer von 13 Streitpunkten zwischen den beiden Parteien. Neben der Tannennadelspur stritten die beiden Parteien um die Reparatur des Tores zwischen den beiden Grundstücken, ein mögliches Ordnungsgeld für widerrechtliches Parken von Fahrrädern auf besagtem Weg sowie u. a. über ein Fotografierverbot für Besucher, die von dem Grundstück der Beklagten aus Personen auf dem Grundstück des Klägers fotografieren wollten.
In Bezug auf die Reinigungspflicht konnte der Kläger immerhin durch die situative Reinigungspflicht einen Teilerfolg vermelden. Bei den anderen oben genannten Punkten war er weniger erfolgreich. Eine Revision wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Bei Kläger und Beklagten handelt es sich im Übrigen um ein Brüderpaar.
In diesem Sinne wünschen wir eine besinnliche Adventszeit
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