26.01.2021 — Nele Röder. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die ePA wurde zum Jahresanfang eingeführt. Bis sie jedoch vollständig genutzt werden kann, sind drei Phasen notwendig. In Phase 1 – und damit derzeitig – können Versicherte über eine App ihrer Krankenkasse Zugang zur Akte erhalten. Es lassen sich Dokumente, Arztbriefe und Befunde abspeichern.
Die Gesundheitsinformationen einer Patientin oder eines Patienten sind oft weit verstreut. Sie befinden sich in verschiedenen Arztpraxen in analoger oder digitaler Form, werden an Kliniken per Post gesendet und vom Labor gefaxt. Das kann nicht nur bei einem Arztwechsel umständlich sein, sondern im Notfall auch Zeit kosten.
Mit der ePA sollen Arztpraxen, Apotheken und Patient*innen besser vernetzt und Abläufe vereinfacht werden. Es können beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden und Wechselwirkungen von verschiedenen Medikamenten schneller erkannt werden. Auch dem Verlust von Unterlagen (Impfpass, Bonusheft Zahnarzt usw.) soll vorgebeugt werden. Zudem kann ein Notfalldatensatz gespeichert werden. Darin sind Daten wie Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten oder benötigte Medikamente hinterlegt.
Patient*innen sollen selbst bestimmen, wer Dokumente hochladen kann. Auch die Zeit des Zugriffs kann festgelegt werden und beispielsweise nur tageweise erlaubt werden. Allerdings soll diese Zugriffsbeschränkung erst ab Januar 2022 möglich sein. Bis dahin könnte ein Zahnarzt beispielsweise auf die Daten zu einer gynäkologischen Untersuchung zugreifen.
Auch die Speicherung von Patientendaten auf zentralen Servern wird kritisch gesehen. Negativbeispiel ist ein massiver Datendiebstahl von psychotherapeutischen Gesprächsnotizen in Finnland vergangenes Jahr.
Die elektronische Patientenaktie ist als iterativer Prozess zu verstehen. Bis die dritte Phase angelaufen ist und die Nutzung beispielsweise über die Gesundheitskarte statt über eine App möglich ist, wird es noch bis Ende des Jahres dauern. Spätestens dann kann die ePA jedoch einige Abläufe erleichtern. Die freiwillige Nutzung soll bleiben.
Quellen und Hintergründe:
Bild: fizkes (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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