14.12.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik.
Zahlreiche harmonisierte Normen für Bauprodukte sind aus technischer Sicht unzureichend. Für die Bauwerkssicherheit wichtige Leistungsangaben können anhand der Norm nicht gemacht werden.
Interessante und wegweisende Baurechtsentscheidungen
Von der verbindlichen Vereinbarung einer Bauzeit über Kündigungsvoraussetzungen bis hin zu Regelungen über nachträgliche Änderungen zum Auftrag hat sich einiges im Bauvertragsrecht bewegt. Im Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Einblick in diese Änderungen und erfahren, wie Sie die neuen Regelungen rechtssicher umsetzen.
Eintägiges Praxis-Seminar »
Dies hat zur Folge, dass die vollständige Erfüllung der nationalen Bauwerksanforderungen auf Grundlage dieser Normen nicht zuverlässig festgestellt werden kann. Ein Problem, mit dem neben Deutschland auch weitere EU-Länder kämpfen.
Dass einige harmonisierte Normen Lücken aufweisen, ist unstrittig – auch die Europäische Kommission räumt dies ein. Klar ist zudem: Die Behebung der Normmängel wird Jahre in Anspruch nehmen. Sicher gebaut werden muss aber schon heute. Bei der Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-100/13 hat sich die Europäische Kommission deshalb auf einen Kompromiss eingelassen. Während sie verpflichtende nationale Nachregelungen für harmonisierte Bauprodukte – wie bisher in Deutschland über die Bauregelliste B Teil 1 – weiterhin ablehnt, toleriert sie – alternativ zur ETA – übergangsweise freiwillige nationale Systeme zum Lückenschluss.
Der eleganteste Weg, Lücken in harmonisierten Normen auf freiwilliger Basis zu schließen, ist weiterhin die Europäische Technische Bewertung (ETA). Hersteller nutzen hier ein etabliertes europäisches Instrument, um einen vollständigen Leistungsnachweis für ihr Produkt zu erbringen. Das Produkt darf mit der CE-Kennzeichnung im gesamten europäischen Wirtschaftsraum vermarktet werden. Die Leistungsverbesserungen zur harmonisierten Norm können aktiv beworben werden und sind europaweit sichtbar.
Alternativ können Lücken in Deutschland über freiwillige Leistungsangaben auf Grundlage einer technischen Dokumentation des Herstellers geschlossen werden. Die Einzelheiten dieses Systems sind in Kapitel D 3 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) dargestellt. Bis zum Inkrafttreten der Länder-Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen wird das System über Vollzugshinweise der obersten Bauaufsichtsbehörden umgesetzt. Dabei gilt sinngemäß: Freiwillige Leistungsangaben des Herstellers werden von den Bauaufsichtsbehörden anerkannt, wenn sie durch eine unabhängige Technische Bewertungsstelle nach der Bauproduktenverordnung bestätigt werden. In Fällen, in denen anerkannte technische Regeln vorliegen, die eine eindeutige Bewertung gewährleisten, dürfen auch notifizierte Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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