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Deutsche Bauindustrie zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

12.09.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Gut gemeint, aber schlecht gemacht. Nachbesserungen dringend notwendig.

„Die Bundesregierung ist mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU weit über das eigentliche Ziel des Verbraucherschutzes hinausgeschossen. Der vermeintliche Verbraucherschutz entpuppt sich immer mehr als Finanzierungsproblem für junge Familien und Seniorenhaushalte.“ Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Folgen der Richtlinie der Europäischen Union, die im März in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ursprünglich sei die Richtlinie dazu gedacht gewesen, vor dem Hintergrund der Niedrigzinsen eine zu laxe Kreditvergabe der Banken für den Wohnungsbau an private Haushalte und damit eine Immobilienblase wie in Spanien zu verhindern. In der Praxis führe die Neuregelung allerdings dazu, dass vor allem junge Haushalte, die Wohneigentum finanzieren wollen und Seniorenhaushalte, die ihr Haus sanieren lassen wollen, immer häufiger keinen Kredit mehr erhalten. „Hier wird Verbraucherschutz in sein Gegenteil verkehrt“, so Knipper.

Der energetischen Sanierung der Wohngebäude und damit dem Klimaschutz werde ein „Bärendienst“ erwiesen, bekräftigte Knipper. Gerade ältere Hauseigentümer seien eine der Hauptzielgruppen bei den Bestrebungen, den Gebäudebestand in Deutschland energetisch zu sanieren. Wenn diesen Haushalten nun die Kreditaufnahme deutlich erschwert oder sogar verweigert werde, werde dies auch die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beschädigen.

Knipper kritisiert vor allem, dass die Bundesregierung einmal mehr eine EU-Richtlinie nicht eins zu eins übernommen, sondern noch verschärft habe. Schließlich habe die ursprüngliche EU-Richtlinie vorgesehen, dass Kreditverträge, bei denen es um die Renovierung der Wohnimmobilie geht, nicht unter die verschärften Regelungen fallen sollen. Knipper forderte die Bundesregierung daher auf, die Richtlinie entsprechend anzupassen.

Gemäß Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie müssen die Banken nachweisen, dass ein Kunde in der Lage ist, seinen Kredit tilgen zu können. Anders als bisher spielen dabei der Wert des Eigenheims oder mögliche Wertsteigerungen in der Zukunft keine Rolle mehr. Viel wichtiger ist nun, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, seine Raten aus seinem zu erwartenden Einkommen zu zahlen.



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