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Deutsche Bauindustrie zum Bundesratsbeschluss zur Planungsbeschleunigung

29.11.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

„Der heute vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich stellt einen ersten wichtigen Schritt dar, um Verkehrsprojekte schneller und unbürokratischer planen und abwickeln zu können.

Bei Genehmigungsverfahren von Ersatzneubauten im Autobahnbrückenbau sehen wir allerdings Nachbesserungsbedarf.“ Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), Dieter Babiel, letzte Woche in Berlin. „Ersatzneubauten erfordern aus unserer Sicht keine neue Planung. Wenn eine alte Brücke durch eine neue Brücke an derselben Stelle ersetzt wird, muss es kein neues Planfeststellungsverfahren geben“, ergänzte Babiel.

Auch die Verkürzung des Rechtswegs müsste im nächsten Schritt angegangen werden. Babiel: „Was für die Schiene heute schon gilt, nämlich die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz, muss doch auch für den Straßenbau möglich sein – zumindest für Projekte mit hoher Priorität. Das wäre aus unserer Sicht ein sehr effektives Mittel, um schneller bauen zu können.“

Die jetzt im Gesetz vorgesehene vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Arbeiten und die Beauftragung eines Projektmanagers, der die zuständigen Behörden bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt, sieht die Bauindustrie grundsätzlich positiv. „Das kann aus unserer Sicht dazu beitragen, die Verfahren zu beschleunigen“, unterstrich Babiel. In diesem Sinne begrüßte der HDB-Hauptgeschäftsführer auch die Verpflichtung der Vorhabenträger, alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen und damit von der Praxis wegzukommen, Unterlagen noch mit der Post zu verschicken.

Auf europäischer Ebene müsse eine rechtssichere Wiedereinführung der materiellen Präklusion angestrebt werden, um Missbrauch bei Klagen gegen Infrastrukturvorhaben einzuschränken. „Wenn der Rechtsweg beschritten wird, nur um das Bauvorhaben zu verzögern, brauchen wir unanfechtbares Baurecht. Hier sehen wir die EU in der Pflicht. Zudem sollte eine Aktualisierung der Artenschutzlisten der Fauna-Flora-Richtlinie und der Vogelschutz- sowie der Wasserrahmenrichtlinie angestrebt werden“, forderte Babiel.

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