10.04.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Die Sonne zeigt wieder sich öfter, die Vögel zwitschern, es wird Frühling und die Hochzeitssaison beginnt. Wer seine Liebe gefunden hat und 2018 heiratet, ist mit einer Änderung im Steuergesetz konfrontiert. Seit diesem Jahr werden frisch Verheiratete ausnahmslos in die Steuerklassenkombination IV/IV eingestuft. Beide Partner werden steuerlich gleichbehandelt, unabhängig davon, ob beide berufstätig sind oder nicht. Wenn aber nur einer der beiden Partner verdient oder das Einkommen der beiden sehr ungleich ausfällt, dann ist diese Steuerklassen-kombination in der Praxis ungünstig und ein Wechsel in eine andere Steuerklasse sinnvoll.
Im Regelfall darf die Steuerklasse nur einmal im Jahr gewechselt werden und auch nur bis spätestens 30. November. Bis dahin sollten sich die Frischvermählten einig sein, in welche Steuerklassen sie gehen möchten. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt.
Und falls Uneinigkeit unter den Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern herrscht, kommt die Gesetzesänderung dem auch entgegen. Denn seit Januar 2018 darf der Partner, der sich in der ungünstigeren Steuerklasse V befindet, ohne das Einverständnis des anderen einen Wechsel in die Steuerklasse IV beantragen. Der andere muss dann automatisch mit der Steuerklasse IV leben.
Ein umgekehrter Wechsel von der Steuerklasse IV in die Kombination III/V ist jedoch nur mit einem gemeinsam unterschriebenen Antrag möglich. Ein weiterer Wechsel der Steuerklasse im bestehenden Jahr ist dann möglich, wenn sich das Paar trennt, einer der beiden in Rente geht oder nach einer längeren Pause bedingt durch Elternzeit oder Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitslohn bezogen wird.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, denn die optimale Steuerklassenkombination ist immer in Abhängigkeit vom Einkommen der beiden Eheleute oder eingetragenen Lebenspartner zu bestimmen. Der IV/IV-Mix bietet sich an, wenn beide Partner ungefähr gleich viel Gehalt verdienen.
Bezieht einer der beiden ein vielfach größeres Gehalt als der andere oder gibt es einen Alleinverdiener im Haushalt, so ist die III/V Kombination die bessere Wahl. Dadurch steigt das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen, denn der Besserverdiener wird geringer besteuert und bekommt alle Freibeträge. Nachteilig ist, dass derjenige, der ohnehin schon das geringere Einkommen hat, dann noch weniger Netto vom Brutto bekommt. Um eine gute Entscheidung zu treffen, müssen Paare sich darüber im Klaren sein, ob sie gemeinsame Kasse machen oder getrennte.
Um die Nachteile bei unterschiedlichen Einkommenshöhen auszugleichen, wurde das Faktorverfahren entwickelt. Hier wird die Steuerlast anhand individuell berechneter Faktoren annähernd gerecht auf beide Verdiener aufgeteilt. Da das Faktorverfahren der endgültigen Steuerlast am nächsten kommt, sind weder größere Nachzahlungen noch Rückerstattungen zu erwarten. Aufwendig dabei ist, dass das Faktorverfahren jedes Jahr von Neuem zu beantragen ist.
Neben der Wahl der Steuerklasse stellt sich für ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft auch die Frage, ob sie ihre Steuererklärung gemeinsam oder getrennt erstellen möchten. Eine Zusammenveranlagung mit dem sogenannten Ehegattensplitting bringt in nahezu allen Fällen eine niedrigere Steuerlast, als wenn beide Partner getrennt veranlagen. Je größer die Einkommensdifferenz bei beiden ist, umso höher ist der Splittingvorteil.
Nicht nur die Wahl des richtigen Partners, sondern auch die der richtigen Steuerklasse entscheidet über das monatliche Geld im Portemonnaie. Aufs Jahr gesehen spielt die Steuerklassenkombination keine Rolle, denn mit der Einkommensteuererklärung wird alles wieder ausgeglichen, so dass die Steuerbelastung letztendlich immer gleich hoch ist. Aus diesem Grund muss bei den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV mit Faktor bei einem Doppeleinkommen verpflichtend eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Wurde erst einmal ein zu viel an Steuern gezahlt, so gibt es die im Folgejahr wieder zurück. Wer dagegen laufend jeden Monat zu wenig Steuern abgeführt hat, muss mit einer Nachforderung vom Finanzamt rechnen.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?