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Der ordnungsgemäße Umgang mit Asbest auf dem Dach

20.03.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: dach.de.

Obwohl die Herstellung, Verbreitung sowie Verwendung von Asbest verboten ist, können immer noch asbesthaltige Materialien in Dächern und Gebäuden vorhanden sein. Experten geben Hinweise für den Umgang, die Entsorgung und die Finanzierung der Sanierung von asbesthaltigen Dächern.

Warum ist Asbest gesundheitsschädlich?

Die eigentliche Gesundheitsgefahr geht von den Asbestfasern aus, die sich in der Lunge anreichern und eine Asbestose (Staublungenkrankheit) oder Krebserkrankungen in Lungen-, Bauch- und Rippengegend verursachen können. Schon eine einzige eingeatmete Faser kann den Menschen theoretisch krank machen – dabei liegen in der Regel mehrere Jahrzehnte zwischen Exposition und Erkrankung (Latenzzeit). Erkrankungen werden daher oft nicht rechtzeitig erkannt und die Beschwerden auf andere Ursachen zurückgeführt.

Wie geht man bei einem Asbestverdacht vor?

Wenn ein Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht, sollte umgehend eine Materialanalyse durch einen Fachmann erfolgen. Grundsätzlich können in allen Dächern aus einem Baujahr vor 1990 asbesthaltige Materialien verbaut sein. Insbesondere Asbestzement in Form von Wellplatten oder kleinformatigen Platten mit grauer, schwarzer oder brauner Oberfläche ist noch auf sehr vielen Dächern verbaut. Solange die Wellplatten intakt bleiben, müsste nicht zwingend eine Dachsanierung erfolgen, jedoch sollte man bei Asbest immer vorsichtig sein.

Wie kann man sich vor Asbest schützen?

Im Laufe der Jahrzehnte können die Asbestplatten auf dem Dach verwittern. Fasern oder unsichtbare Stäubchen können sich lösen und auf Hausbewohner niederrieseln und unbemerkt eingeatmet werden. Daher ist die Vorbeugung umso wichtiger. Experten empfehlen: Dächer, die mit asbesthaltigen Materialien gedeckt sind, sollten schnellstmöglich saniert werden. Das heißt: Asbest runter, neue Eindeckung drauf.

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Auf keinen Fall darf der Hausherr die Dachplatten selbst ablösen oder das Dach reinigen, weil dabei große Mengen des gesundheitsgefährdenden Asbeststaubs aufgewirbelt werden. Daher muss unbedingt ein fachkundiger Sanierungsbetrieb beauftragt werden.

Was muss man bei einer Asbestdachsanierung beachten?

Bei allen Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien muss unbedingt Fachpersonal mit einem Sachkundenachweis gemäß der Gefahrstoffverordnung TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest) zurate gezogen werden. Heutzutage können Asbestsanierungen professionell und sorgfältig durchgeführt werden. Schiefer, Titanzink oder Dachpfannen sind gesunde Alternativen zu Asbest. Ist die Dachschalung nicht mit Asbest belastet, so kann sie bestehen bleiben und nach Entfernung der Asbestzementplatten neu belegt werden, auch die An- und Abschlüsse lassen sich problemlos austauschen. Wenn man die Wärmedämmung gleichzeitig erneuert, kann das Dachgeschoss so zum attraktiven Wohnraum ausgebaut werden.

Wie erfolgt die Entsorgung von Asbest?

Da Asbest weder durch chemische, thermische oder mechanische Verfahren zerstört werden kann, müssen asbesthaltige Abfälle auf dafür zugelassenen Deponien als Sondermüll entsorgt werden, sonst drohen hohe Geldstrafen. Wird ein Fachmann mit der Asbestsanierung beauftragt, übernimmt dieser auch die Entsorgung der Asbestabfälle.

Kann ich mir eine Asbestdachsanierung leisten?

Eine Asbestdachsanierung lohnt sich auch in finanzieller Hinsicht, da dadurch der Immobilienwert gesteigert werden kann. Darüber hinaus kann die Entsorgung von Asbestplatten und die Neueindeckung mit unbedenklichen Baustoffen unter bestimmten Voraussetzungen und zum Teil als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Zusätzlich gibt es auch Förderungen für energetische Dachsanierungen seitens Länder, Bund und Gemeinden. Manchen Dachbaustoff-Herstellern bieten ebenfalls spezielle Förderungen für die Asbestdachsanierung.

 

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