20.11.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half Deutschland GmbH & Co. KG.
„Freiberufler und Zeitarbeitnehmer können Teams in arbeitsintensiven Zeiten kurzfristig entlasten und schaffen so Freiräume, die festangestellte Mitarbeiter beispielsweise zur Weiterbildung im Umgang mit neuen Technologien nutzen können“, so Christian Umbs, Managing Director bei Robert Half. Oftmals ist es sogar so, dass Team-Mitglieder auf Zeit ihr Wissen direkt an die festangestellten Mitarbeiter weitergeben sollen: Mehr als zwei Drittel (68 %) der Befragten geben dies als Grund für den Einsatz von Freiberuflern und Zeitarbeitnehmern an.
Der Einsatz von Interim Managern wirkt sich laut Studie positv auf das gesamte Team aus: 38 % der befragten Manager sagen, dass ihre Angestellten von der Erfahrung freier Mitarbeiter profitiert haben und ihnen fehlende Fachkompetenzen vermittelt wurden. Ebenso viele Personalverantwortliche können eine erhöhte Produktivität feststellen. Darüber hinaus spüren 36 % mit dem Einsatz freiberuflicher Mitarbeiter eine neue Energie und Motivation bei der Stammbelegschaft.
„Oftmals haben Freiberufler bereits in anderen Unternehmen Transformationsprozesse erfolgreich begleitet. Diese Erfahrungen nehmen sie mit, sodass auch die neuen Kollegen von diesem Fachwissen profitieren“, erklärt Umbs. „Dies ist besonders wichtig für mittelständische Unternehmen, die oft noch am Beginn von Digitalisierungsprojekten stehen.“
Das Team hat die fehlenden Kenntnisse/Fachkompetenzen erhalten | 38 % |
Erhöhte Produktivität | 38 % |
Ziele wurden erreicht | 38 % |
Neue Energie/neue Motivation für das Team | 36 % |
Das Team hatte mehr Zeit für strategische Aufgaben | 32 % |
Das Projekt wurde termingerecht abgeschlossen | 32 % |
Erhöhte Arbeitsplatzsicherheit für Festangestellte | 32 % |
Freiberufler/Zeitarbeitnehmer konnten fest angestellt werden | 29 % |
Bild: bernardbodo (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
Themen
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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