19.07.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V..
Mit der am 8. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) werden erstmals Mieterstrommodelle ermöglicht, die bereits bestehenden Eigenversorgungsmodellen gleichgestellt werden. Wohnungseigentümergemeinschaften sind jedoch auch nach der Reform offenbar von der Stromeigenversorgung ausgeschlossen. Für den DDIV als Spitzenverband der Immobilienverwalter ist diese Benachteiligung untragbar. Die Bundesregierung ist aufgefordert hier eine Klarstellung zugunsten von WEG vorzunehmen.
Die vom Bundestag verabschiedete Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ermächtigt die Bundesregierung zur Festlegung einer verringerten EEG-Umlage bei Mieterstrommodellen, also einer Stromversorgung von Mietern durch eine auf bzw. an dem Gebäude befindliche Photovoltaik-Anlage (§ 95 Nr. 2 EEG 2017). Die Energiewende wird somit auch in Mieterhaushalte getragen, die nun von günstigem, selbst produziertem Grünstrom profitieren können.
Während sich Haushalte in Einfamilienhäusern mit selbstproduziertem Strom günstig versorgen können und nun auch Mieter durch Mieterstrommodelle von einer verringerten EEG-Umlage profitieren, bleibt Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die Stromeigenversorgung aus erneuerbaren Energien jedoch weiterhin versagt. Hintergrund ist der Wortlaut des (unverändert gebliebenen) § 3 Nr. 19 EEG 2017, wonach eine Eigenversorgung nur bei einer Personenidentität von Betreiber und Letztverbraucher einer Stromerzeugungsanlage vorliegt.
Auf Anfrage des DDIV teilte die zuständige Bundesnetzagentur mit, dass sie bei der Norminterpretation keinen Spielraum sehe, um von dieser Linie abzuweichen. Da bei Wohnungseigentümergemeinschaften regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verband der Anlagenbetreiber ist, Endverbraucher jedoch die einzelnen Wohnungseigentümer sind, besteht nach Auffassung der Bundesnetzagentur daher keine strikte Personenidentität. Mieter könnten demnach von der verringerten EEG-Umlage laut der zukünftigen Verordnung profitieren; einzelne Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiber der Stromerzeugungsanlage müssten jedoch die volle EEG-Umlage entrichten. „Die Folge ist eine Diskriminierung selbstnutzender Wohnungseigentümer bei der Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien - von dem zukünftigen Abrechnungschaos und den bürokratischen Pflichten für Immobilienverwaltungen und Eigentümer bei einer Gemeinschaft aus selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern ganz zu schweigen.″, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter fordert daher eine Klarstellung der Bundesregierung dahingehend, dass auch Wohnungseigentümergemeinschaften unter die Stromeigenversorgung gemäß § 3 Nr. 19 EEG 2017 fallen. Der offiziellen Klarstellung sollte eine Ausnahmeregelung für Personenmehrheiten wie Wohnungseigentümergemeinschaften im „Leitfaden zur Eigenversorgung″ der Bundesnetzagentur folgen. Dies auch im Sinne einer Komplexitätsreduktion für nicht-institutionelle und private Vermieter. „Wenn die Energiewende gelingen soll, muss die Bundesregierung das Potential von Wohnungseigentümergemeinschaften anerkennen. Millionen von Bundesbürgern investieren in Wohnungseigentum als Altersvorsorge. Diese an dieser Stelle weiter zu benachteiligen, ist untragbar″, so Kaßler. In Deutschland gibt es über neun Millionen Eigentumswohnungen in rund 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften. Deren Potentiale zur Reduzierung von klimaschädlichen Treibhausgasen und somit auch deren Beitrag zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung dürfen daher nicht unberücksichtigt bleiben.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?