21.04.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Wer bisher von Aufträgen der öffentlichen Hand profitiert, muss sich ab dem 18. April 2016 für die EU-weiten Ausschreibungen umstellen. Die Gesetzesreform für die Vergabe öffentlicher Aufträge sieht neben einer komplett neuen Systematik auch inhaltliche Änderungen vor. Die wichtigsten Neuerungen: das Verfahren ist vollständig digitalisiert, die Angebotsfristen sind erheblich verkürzt, der Zugang zum Verhandlungsverfahren ist erleichtert, es gibt neue Wertungskriterien. „Wenn Unternehmen die neuen Regeln von Anfang an beherrschen, können sie sich einen echten Vorteil gegenüber Wettbewerbern sichern“, sagt Rechtsanwältin Monika Prell, Expertin für Vergaberecht bei Bitkom Consult. Auf diese Veränderungen müssen sich Unternehmen einstellen:
E-Vergabe heißt: von der Bekanntmachung über die Angebotsabgabe bis zum Zuschlag wird die Vergabe elektronisch abgewickelt. Die E-Vergabe kann ab 18. April 2016 zwingend vorgegeben werden. Ab 18.Oktober 2018 müssen alle Vergabestellen die E-Vergabe komplett umgesetzt haben. Unternehmen sollten die E-Vergabe beherrschen, um künftig bei Ausschreibungen wettbewerbsfähig zu sein. Bereits ab dem 18. April 2016 muss die öffentliche Hand im ersten Schritt zur kompletten E-Vergabe folgende Voraussetzungen schaffen:
»Sehr gute, praxisbezogene Darbietung der Referentin. «
(Teilnehmerin Grit Heyn, WBM Wohnungsbauges. Berlin Mitte GmbH)
Der öffentliche Auftraggeber muss alle Vergabeunterlagen vollständig, unentgeltlich und direkt bzw. über einen Link in der Bekanntmachung über die Europäische Platt-form TED einstellen. Alle Vergabeunterlagen werden somit den Unternehmen auch im Teilnahmewettbewerb komplett zur Verfügung gestellt, sobald ein Auftrag bekannt gemacht wird. Ein klarer Vorteil für die frühzeitige Entscheidung, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
Die Angebotsfristen werden für alle Verfahren erheblich verkürzt: beim offenen Verfahren von bisher 52 auf 35 Kalendertage, bei Angebotsabgabe im Rahmen der E-Vergabe um weitere fünf Tage auf 30 Kalendertage. Wenn die Auftraggeber die kurzen Fristen anwenden, müssen insbesondere Unternehmen mit langwierigen Abstimmungsprozessen die internen Prozesse (noch mehr) standardisieren, um überhaupt ein wertungsfähiges Angebot abgeben zu können.
Unternehmen müssen sich nicht mehr registrieren, sie erhalten die Vergabeunterlagen komplett über den Link in der Bekanntmachung und können bis zu Teilnahme an der Ausschreibung anonym bleiben. Eine freiwillige Registrierung bietet sich jedoch an, um vor der Angebotsabgabe Bieterfragen und Antworten einsehen und stellen zu können.
Die meisten Plattformen stellen sicher, dass ein Angebot erst dann hochgeladen werden kann, wenn alle geforderten Nachweise und Unterlagen eingestellt sind. Auch wenn die Unterlagen nicht auf Plausibilität geprüft werden, ist damit gewährleistet, dass beim Angebot keine Unterlagen fehlen.
Bei der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots muss der öffentliche Auftraggeber nun verstärkt soziale, umweltbezogene, qualitative und Innovationsaspekte berücksichtigen. Im Rahmen der Qualität kann er die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals bewerten – unter der Voraussetzung, dass die Qualität des Personals die Auftragsausführung erheblich beeinflusst. Dies kann durchaus ein Vorteil für Unternehmen mit langjährigem erfahrenem Personal sein.
Will ein Unternehmen einen Vergabeverstoß geltend machen, muss es diesen nicht mehr unverzüglich, sondern innerhalb von zehn Kalendertagen nach erkanntem Verstoß rügen.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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