29.06.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesarchitektenkammer.
Der Bestand sei ein „schlafender Riese“. Sie wolle dafür sorgen, dass ihre Partei diese steuerlichen Anreize in das Parteiprogramm aufnehme. Bisher, so die Kanzlerin, sei die steuerliche Förderung am Widerstand der Bundesländer gescheitert. In der Diskussion ist seit längerem ein Fördervolumen von ca. 1 Mrd. Euro.
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), begrüßte Merkels Ankündigung und wies darauf hin, dass Deutschlands Architekten und Stadtplaner diese Forderung bereits seit Jahren erheben: „Die Energiewende ist nur dann wirkungsvoll umzusetzen, wenn endlich der Gebäudebestand in den Fokus genommen wird. Hier benötigen wir den von uns seit langem geforderten starken Impuls, der die Eigentümer motiviert, ihre Bestandsimmobilien energetisch zu ertüchtigen. Solche Sanierungen sollten immer ebenso gut geplant wie sorgfältig und mit qualitätvollen Baustoffen ausgeführt werden. Die gute Planung durch qualifizierte Architekten bietet zudem die Chance, Synergien in Bezug auf Wohnqualität und Funktionalität zu nutzen.“
Die Bundesarchitektenkammer hat diese und weitere Forderungen an die Politik gemeinsam mit den Verbänden der planenden Berufe an alle Parteien gerichtet.
https://www.bak.de/w/files/bak/bak_wahlpruefsteine.pdf
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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