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Bund und Länder müssen Wärmeplanung unterstützen

16.05.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V..

Die kommunale Wärmeplanung ist die maßgebliche Grundlage für die Steuerung und Ausgestaltung der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Das Wärmeplanungsgesetz gibt den Gemeinden Planungssicherheit. Mit dem In-Kraft-Treten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 liegt nun die Umsetzung bei den Ländern.

In der Folge werden sie die Städte und Gemeinden mit der Erstellung der Wärmepläne beauftragen. Die Kosten der Wärmeplanung müssen vollständig ausgeglichen werden. Die Kommunen erwarten vom Bund, dass alle Anträge auf Bundesförderung über die Kommunalrichtlinie, die fristgerecht eingereicht worden sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, eine Förderzusage erhalten.

Die Möglichkeiten der Kommunen, den lokalen Transformationsprozess zu gestalten, hängen entscheidend von den überörtlichen Rahmenbedingungen ab. Seit Anfang des Jahres liegt die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes bei den Ländern. Sie entscheiden über die Ausgestaltung bezüglich der Möglichkeit zur interkommunalen Wärmeplanung und zur verkürzten Wärmeplanung. Auch ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren können die Länder für die Kommunen möglich machen. „Die Länder müssen die Voraussetzungen für eine effiziente Wärmeplanung schaffen, die knappe Planungsressourcen klug einsetzt. Zum Beispiel sollte dort eine verkürzte Wärmeplanung möglich sein, wo sich naheliegend abzeichnet, dass keine aussichtsreiche Perspektive für die Errichtung eines Wärmenetzes besteht.“, forderte Dr. Bernhard Gmehling, Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft und Oberbürgermeister von Neuburg an der Donau.

Auch die Finanzierung der Wärmeplanung muss im Zuge der landesgesetzlichen Umsetzung abgesichert werden. „Die Länder müssen die 500 Millionen Euro Bundesmittel vollständig an die Städte und Gemeinden weitergeben. Auch die weiteren Kosten der Wärmeplanung müssen nach dem Konnexitätsprinzip vollständig ausgeglichen werden“, sagte Gmehling.

Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Anträge auf Bundesförderung über die Kommunalrichtlinie, die fristgerecht eingereicht worden sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, eine Förderzusage erhalten und diese Vorhaben auch vollumfänglich gefördert werden. Bereits gestellte Anträge nicht mehr zu bewilligen und bewilligte Vorhaben zu widerrufen, sobald ein Landesgesetz in Kraft getreten ist, führt zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei den Kommunen. So wird den planerischen Aktivitäten der Kommunen die Grundlage entzogen und der Erfolg einer fristgerechten Wärmeplanung insgesamt infrage gestellt.

„Kommunen können Bürgerinnen und Bürgern nur Orientierung geben, wenn sie selbst einen verlässlichen Rechts- und Förderrahmen haben. Die Wärmeplanung ist der erste Schritt einer gesamtgesellschaftlichen Transformationsaufgabe, die die Kommunen nur mit Unterstützung von Bund und Ländern bewältigen können.“, so Gmehling abschließend.

Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)

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