19.12.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundessteuerberaterkammer.
Als zeitlich nicht umsatzbar beurteilt BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger die von der EU-Kommission geforderte Einführung des zertifizierten Steuerpflichtigen: „Der Zeitplan für die Maßnahmen ist zu ambitioniert. In seiner jetzigen Ausgestaltung ist das völlig neue Konzept des zertifizierten Steuerpflichtigen nicht nur ein Eingriff in das nationale Verfahrensrecht, sondern auch mit hohen bürokratischem Mehraufwand verbunden. Geht es nach der Kommission, kommen neue Aufgaben, wie Abfragen und Prüfmechanismen, auf die Steuerverwaltungen zu. Außerdem sollen die Verwaltungen den Status im europaweiten elektronischen Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem fortlaufend einpflegen, so dass der Status von allen Beteiligten tag genau überprüft werden kann. Eine europaweite Umstellung bis Januar 2019 ist schlichtweg unmöglich. Zudem sind kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligt, da sie die hohen Auflagen für den Status des zertifizierten Steuerpflichtigen kaum erfüllen können.“
Die EU-Kommission plant, das endgültige Mehrwertsteuersystem neu zu fassen. Ist ein Käufer kein zertifizierter Steuerpflichtiger, muss der Steuerberater des Lieferanten zukünftig die Mehrwertsteuererklärung für das jeweilige Zielland der Ware abwickeln und seinen Mandanten bezüglich ausländischer Mehrwertsteuersätze beraten. Hier moniert die BStBK fehlende Rechtssicherheit. Denn insbesondere das Mehrwertsteuerrecht ist in allen EU-Mitgliedstaaten im stetigen Wandel und umfasst meist – wie beispielsweise in Deutschland – unterschiedliche inländische Steuersätze. Riedlinger: „Vor dem Hintergrund, dass die Mitgliedstaaten künftig mehr Freiheit bei der Festlegung der Steuersätze bekommen sollen, wird es künftig erhebliche Probleme bei der Bestimmung des richtigen Steuersatzes geben. Die BStBK fordert demnach mehr Rechtssicherheit für den Berufsstand. Ein Instrument zur verbindlichen Bestimmung des Steuersatzes im Bestimmungsland der Ware bzw. europaweit einheitliche Steuersätze könnten hier Abhilfe schaffen.“
Die Bundessteuerberaterkammer wird sich intensiv in den weiteren Diskussionsprozess einbringen und die Vorschläge auf europäischer Ebene aktiv begleiten.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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