06.05.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundessteuerberaterkammer.
Als Hauptredner empfing er Johannes Geismann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.
In seiner Rede bezog BStBK-Präsident Vinken Stellung zu aktuellen steuerpolitischen Themen und forderte mehr Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und ihre Berater. Besonderen Fokus legte er auf die Themen Erbschaftsteuer und Mindestlohn. Bei der Erbschaftsteuer sei nur mit einer verfassungsfesten Neuregelung, die auf rückwirkende Änderungen verzichte, mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Vinken: „Ohne die Bedürfnisprüfung für Erwerber von großen Unternehmen, ist die Neuregelung nicht verfassungsfest zu machen.“ Die Einbeziehung des vorhandenen Privatvermögens, wie im Eckwertepapier des Bundesfinanzministeriums vorgesehen, lehne die Bundessteuerberaterkammer jedoch ab, so Vinken. Der BStBK-Präsident hält es stattdessen auf Basis des Bundesverfassungsgerichtsurteils für diskussionswürdig, miterworbenes sonstiges Vermögen in die Bedürfnisprüfung einzubeziehen, da dieses ohne größeren Mehraufwand berücksichtigt werden könne.
Auch beim Mindestlohn monierte Vinken die fehlende Rechtssicherheit. Konkret wies er auf eine Reihe unklarer Regelungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung hin und forderte den Gesetzgeber auf, die Grenze für die Dokumentationspflicht abzusenken. Vinken: „Einzelne Regelungen führen zu weiteren, teilweise unzumutbaren bürokratischen Belastungen und großen Unsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen. Im Sinne einer verbesserten Rechtssicherheit, appellieren wir an den Gesetzgeber, das Mindestlohngesetz um bürokratische Lasten zu entschlacken und unklare Regelungen zu verbessern.“
Der Deutsche Steuerberaterkongress wird am 4. Mai mit einem vielseitigen Fachprogramm fortgesetzt, das aktuelle Themen aus Steuerrecht, Rechnungslegung und betriebswirtschaftlicher Beratung abdeckt.
Themen
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