21.08.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Metall- und Chemieindustrie. Klimaschutzverträge gleichen dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus. Dadurch werden unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden und die dringend notwendige Markttransformation anstoßen.
Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
Im jetzt startenden vorbereitenden Verfahren müssen alle Unternehmen, die im zweiten Gebotsverfahren ein Gebot abgeben möchten, die erforderlichen Informationen bis zum 30. September 2024 einreichen. Dies gilt auch dann, wenn sie bereits Unterlagen im Rahmen des ersten vorbereitenden Verfahrens oder ersten Gebotsverfahrens übermittelt haben. In dem Vorverfahren werden Informationen gesammelt, die für die effektive und bedarfsgerechte Ausgestaltung des anschließenden Gebotsverfahrens notwendig sind. Ein besonderer Fokus soll in der zweiten Runde auch auf CCUS-Technologien liegen, entsprechend der Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management Strategie. Aktuell steht die Durchführung einer zweiten Runde unter Haushaltsvorbehalt. Auch bedarf die Durchführung einer zweiten Gebotsrunde einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Die erste Gebotsrunde der Klimaschutzverträge endete mit dem 11. Juli 2024. Unternehmen der energieintensiven Industrie, die erfolgreich am ersten vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, hatten vier Monate Zeit, um eine 15-jährige Förderung ihrer Transformationsprojekte mit einem Fördervolumen von bis zu 1 Mrd. EUR einzureichen. Das Interesse aus der Industrie war groß. Es wurden rund 20 Anträge mit einem Antragsvolumen deutlich über den ausgeschriebenen 4 Mrd. EUR eingereicht. Darunter befinden sich viele innovative Projekte mit neuartigen Technologien aus unterschiedlichen angesprochenen Branchen, die einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten werden. Gebote wurden sowohl aus der Großindustrie wie auch aus dem Mittelstand eingereicht, darunter viele Wasserstoffprojekte. Aktuell werden die eingereichten Gebote der ersten Runde umfassend ausgewertet. Der Abschluss der ersten Klimaschutzverträge auf Basis der ersten Gebotsrunde erfolgt im Herbst.
Deutschland ist weltweit das erste Land, das eine Förderung durch Klimaschutzverträge auf den Weg gebracht hat. Etliche andere Länder arbeiten an einer vergleichbaren Förderung, bei der ebenfalls Differenzverträge verauktioniert werden sollen. Die erste Runde diente auch dazu, in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Wissenschaft und der Europäischen Kommission Erfahrungen für die Ausgestaltung ähnlicher Förderinstrumente und künftiger Gebotsrunden zu generieren.
Die Bekanntmachung zum Start des zweiten vorbereitenden Verfahrens der Klimaschutzverträge finden Sie im Bundesanzeiger.
Mehr Informationen zu den Klimaschutzverträgen sowie dem zweiten vorbereitenden Verfahren finden Sie unter www.klimaschutzverträge.info.
Mehr Informationen zur Carbon Management Strategie der Bundesregierung sowie den Eckpunkten finden Sie unter www.bmwk.de/ccu-ccs-technologie.
Bild: pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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