27.10.2020 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Sie haben den ersten Teil dieses Fachbeitrags verpasst? Hier können Sie ihn in der Fibugate-Ausgabe 43/2020 nachlesen!
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr und Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG
Bruch der Ampelkoalition – Auswirkungen auf aktuelle Gesetzesvorhaben im Entgeltbereich
Begünstigt ist das elektrische Aufladen an Einrichtungen des Arbeitgebers für Arbeitnehmer. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass die Steuerbefreiung nicht für Ladestrom an Geschäftsfreunde des Arbeitgebers und deren Arbeitnehmer sowie für Kunden des Arbeitgebers in Betracht kommt.
Unter die Steuerbefreiung fällt auch die zeitweise unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer. Nicht unter die Steuerbefreiung fällt entsprechend die dauerhafte unentgeltliche oder verbilligte Überlassung (Übereignung). Hierbei handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der jedoch gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 EStG pauschal versteuert werden kann (siehe unten).
Unter den Begriff der Ladevorrichtung fällt die gesamte Ladeinfrastruktur ein-schließlich Zubehör sowie die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen, z. B. Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, Wartung und Betrieb sowie notwendige Vorarbeiten für die Inbetriebnahme wie Verlegen eines Starkstromkabels.
Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten erstattet, ist zu differenzieren, ob es sich um ein privates oder betriebliches Fahrzeug handelt. Wenn die Kosten für das Laden eines privaten Fahrzeugs des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber erstattet werden, handelt es sich vollumfänglich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, für den weder Steuerfreiheit noch Pauschalversteuerung in Betracht kommen.
Handelt es sich hingegen um ein betriebliches Fahrzeug, können die Aufwendungen des Arbeitnehmers entweder gemäß Einzelnachweis in voller Höhe oder pauschal als Auslagenersatz steuerfrei gemäß § 3 Nr. 50 EStG erstattet werden.
Die Pauschalen ergeben sich gemäß nachfolgender Übersicht:
bis 31.12.20 | monatlich, mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber | monatlich, ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber |
Für Elektrofahrzeuge: | 20 Euro | 50 Euro |
Für Hyprid-Elektrofahrzeuge: | 10 Euro | 25 Euro |
ab 01.01.21 bis 31.12.30 | monatlich, mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber | monatlich, ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber |
Für Elektrofahrzeuge: | 30 Euro | 70 Euro |
Für Hyprid-Elektrofahrzeuge: | 15 Euro | 35 Euro |
Mit diesen Pauschalen sind sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten. Ein über die Pauschalen hinausgehender Auslagenersatz durch den Arbeitgeber ist in vollem Umfang der Lohnversteuerung zu unterwerfen. Das gilt auch dann, wenn der jeweilige Aufwand vom Arbeitnehmer nachgewiesen wird.
Soweit der Arbeitnehmer durch entsprechende Belege nachweist, dass seine tatsächlichen Aufwendungen höher sind als die o. g. Pauschbeträge, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anstelle der maßgebenden Pauschale die tatsächlichen Kosten nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei erstatten.
Nach Maßgabe von § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 EStG kann der Arbeitgeber geldwerte Vorteile in Zusammenhang mit
mit einem Steuersatz von 25 % pauschalversteuert werden. Die Pauschalversteuerung löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus.
Nach dem unmittelbaren Wortlaut des Gesetzes müssen auch diese Maßnahmen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Die Pauschalversteuerung kommt auch in Mischfällen in Betracht, z. B. wenn der Arbeitgeber die Ladevorrichtung übereignet und die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Nutzung der nunmehr privaten Ladevorrichtung bezuschusst.
Arbeitnehmer, die ein privates Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug auf Dienstreisen benutzen, können nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG einen Pauschbetrag in Höhe von 0,30 Euro pro tatsächlich gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfreie Vorteile oder nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 EStG pauschal besteuerte Leistungen und Zuschüsse vom Arbeitgeber erhält.
Soweit der Arbeitnehmer anstelle der Pauschbeträge seine tatsächlichen Aufwendungen geltend macht, sind diese steuerfreien Vorteile oder pauschal besteuerten Leistungen und Zuschüsse nicht in die Berechnung Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers einzubeziehen.
Aus Vereinfachungsgründen ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, steuerfreie Vorteile nach § Nr. 46 EStG im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Bild: Aleksejs Bergmanis (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?